, unterstellt, sie wurde richtig wiedergegeben, lässt für mich eigentlich einen logischen Schluss zu: Die angeblichen geringen Umsätze (jedenfalls soweit Raptor - Aktien betroffen sind), sind m.E. nur vorgeschoben. Erstens waren die Umsätze vor ziemlich genau einem Jahr und den darauf folgenden Monaten geringer, trotzdem war die Baader Bank als Skontroführer damals in der Lage, einen "ordnungsgemäßen Handel sicherzustellen". So gesehen, räumt die Baader Bank damit ein, seit einem Jahr einen nicht-ordnungsgemäßen Handel unterstützt zu haben; das ist nicht klug, zumal ich innerhalb dieser Zeit den ein- oder anderen Kauf getätigt habe. Nun plötzlich soll es sich bei dem Kurs, an dem ich mich natürlich bei meiner Kaufentscheidung orientiert habe, um einen "nicht ordnungsgemäß festgestellten" Kurs gehandelt haben ? Fest steht außerdem, dass die Aktienumsätze prinzipiell in keinem Zusammenhang mit der Festlegung eines "ordnungsgemäßen Kurses" stehen; § 39 Nr. 2 der Börsenordnung (und zwar der Börsenordnung der Börse Stuttgart) läßt durchaus zu, dass anhand des Brief- bzw. Geld - Angebots (also auch ohne Umsätze) die Preise festgelegt werden. Das Argument der Baader Bank, dass kein ordnungsgemäßer Handel gegeben sei, könnte also faktisch nur dann zum Tragen kommen, wenn kein Angebot und/oder keine Nachfrage bestünde. Und zwar über längere Zeit. Das allerdings habe ich, seit ich hier investiert bin (ca. November 2011) noch NIE erlebt. Käufer und Verkäufer haben sich zwar manchmal in der Tat schwer getan, den Weg zueinander zu finden, Angebote und Nachfrage waren aber IMMER vorhanden. Wenn die Baader Bank der Auffassung ist, dass die Umsätze zu gering sind, kann es sich dabei nur um die Umsätze der Baader Bank handeln; ich gehe stark davon aus, dass sie prozentual an den Börsenumsätzen partizipieren. Ein mangelnder Umsatz bei der Baader Bank mag für das Unternehmen unschön sein, allerdings führt das DEFINITIV nicht dazu, dass kein ordnungsgenmäßer Handel möglich ist. Möglicherweise muss man sich dann aus rein wirtschaftlichen Erwägungen bemühen, ein solches Unternehmen aus seinem Portfolio zu bekommen (wenn das überhaupt geht, evtl. muss man den Börsenplatz auch gänzlich verlassen, wenn man der Meinung ist, dass dort nicht genug Provisionen zu verdienen sind). Mangelnder Umsatz bei der Baader Bank wäre aber zweifelsfrei KEIN wichtiger Grund im Sinne des § 13 Abs. 1 der Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, daher wäre rechtlich korrekt auch defintiv keine (quasi) "fristlose" Einstellung des Handels möglich. Über den Komplex wird noch zu reden sein; die Baader Bank habe ich vorhin schon über meine Bedenken in Kenntnis gesetzt; ich bin wirklich verärgert, und das ist meistens nicht sooooo gut für alle Beteiligten. Ich fürchte, es wird mindestens einen weiteren Akt des Trauerspiels geben, vielleicht wird sogar noch ein Thriller draus.... Ich bleibe am Ball. |