Seite 8 des Zulassungsprospektes der DEWB
Risiken aus der Volatilität des Marktpreises
Die Jenoptik AG ist Beklagte eines Rechtsstreites, der im Abschnitt „Allgemeine Informationen“ dargestellt
ist. Durch die Verbreitung des Inhalts des dort dargestellten Urteils des OLG Jena vom 22.12.2004 könnte
sich möglicherweise der Kurs der DEWB-Aktie ganz erheblich erhöhen, da nach den Entscheidungsgründen
jeder DEWB-Aktionär von der Jenoptik AG eine Abfindung in Höhe von EUR 26,51 pro Stückaktie verlangen
könnte. Die Jenoptik AG hat gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt; das
Urteil des OLG Jena ist daher nicht rechtskräftig. Sofern der Bundesgerichtshof das Urteil des OLG Jena
vom 22.12.2004 aufhebt und der klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung folgt, könnte sich der
Kurs der DEWB-Aktien wieder auf das Niveau vor der Entscheidung des OLG Jena vom 22.12.2004
ermäßigen, sofern sonstige Einflussfaktoren auf den Kurs der DEWB-Aktien außer Acht gelassen werden.
Die Anzahl der im Streubesitz gehaltenen Aktien, Änderungen der Betriebsergebnisse der Gesellschaft und
der Mitbewerber sowie Änderungen der allgemeinen Lage der Branche, der Gesamtwirtschaft und der
Finanzmärkte können erhebliche Kursschwankungen bei den Aktien der Gesellschaft hervorrufen. Generell
haben Wertpapiermärkte in der Vergangenheit deutliche Kurs- und Umsatzschwankungen erfahren. Sollte
die Gesellschaft die Kriterien für die Zulassung zum Prime Standard in Zukunft nicht mehr erfüllen und
aufgrund dessen die Zulassung zum Prime Standard widerrufen werden oder aus anderen Gründen den
Prime Standard verlassen, könnte sich dies ungeachtet der Betriebsergebnisse oder der Finanzlage der
Gesellschaft nachteilig auf den Kurs der Aktie auswirken.
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