Hamilton hat klar und deutlich erklärt, dass die CC keinen Sonderstatus erhalten können, wenn nach dem Wertpapiergesetzen und Vermögensgesetzen die Aktionäre durch Fehlinformationen, bewusste Täuschung und ausgelassener sofortiger Adhoc Meldung Schäden erlitten hatten.
Den Köder von Deloitte bei der Beteiligung an der Schadenssumme schluckt der nicht. Der kann dort den vollen Schadensersatz verlangen, also muss er keine Peanuts nehmen.
LdP und seine Konsorten hatten von Anfang an alle Kreditverträge so umgeschrieben, dass sie ohne Klagen Firmenanteile übertragen können, damit Sie Hamilton unter Druck setzen könnten. Nur sind die Verträge erst nach dem Unglück umgestaltet worden. Die Firma hätte ohne die Wandlungen mit den alten Zinslasten für die Aktionäre Erträge erwirtschaftet und hätte über Zeit die Schäden abzahlen können.
Wenn beide Seite stur nicht ihren Weg korrigieren, muss halt das Gericht am Ende entscheiden. Und in diesem Fall würde eine Liquidation vielleicht mehr bei Hamiltons Gruppe herausspringen lassen können, denn er hat ja noch die Rechtsansprüche gegen die ehemaligen Manager, deren Versicherung und die von Deloitte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. |