Will hier nun jeder gefrustete Aktionär mit Verlust aussteigen und Dirk Markus bereichern oder kehren wir hier endlich mal zur Rationalität zurück und erwägen ganz sachlich unsere Optionen?
Nüchtern betrachtet haben wir mit Aurelius Equity Opportunities ein hochprofitables, werthaltiges Unternehmen mit einem von Dirk Markus beherrschten Verwaltungsrat, der mit offenem Visier gegen die Vermögensinteressen der Streubesitzaktionäre kämpft und diese schnellstmöglich aus dem Unternehmen drängen will.
Es besteht kein Zweifel, dass der innere Wert des Unternehmens dramatisch über dem Aktienkurs liegt.
Was also ist zu tun?
Fakt ist, dass Aurelius niemanden zum Ausstieg zwingen kann, solange Dirk Markus und Co. nicht mindestens 95% der Stimmrechte eingesammelt haben und ein Squeeze-Out-Verfahren beantragen und durchführen können.
Fakt ist auch, dass die Notierung im Freiverkehr weder steuerlich noch zivilrechtlich als Börsennotierung gilt und mithin im Fall der Notwendigkeit einer gerichtlichen Ermittlung einer angemessenen Abfindung NICHT wie sonst üblich auf den 6-Monats-Durchschnittskurs abgestellt werden darf, sondern die Ermittlung auf Grundlage eines Unternehmenswertgutachtens erfolgt. Die fehlende Notierung in einem geregelten Börsensegment ist im Fall einer Wertermittlung für steuerliche (vgl. §11 BewG) oder zivilrechtliche Zwecke also kein Vorteil für Aurelius.
In diesem Zusammenhang dürfte übrigens auch der umstrittene Verkauf von 1,25 Mio eigenen Aktien an ein dem Verwaltungsratsvorsitzenden Dirk Markus nahestehendes Unternehmen steuerlichen Sprengstoff beinhalten, da eine Notierung im Freiverkehr keinen Börsenkurs im Sinne des §11 Abs. 1 BewG darstellt, der Verkauf zudem unter nahestehenden Personen i.S.d. §1 Abs. 2 AStG stattfindet und mangels Vorliegen von Referenzkaufpreisen (§11 Abs. 2 S.1 BewG) der gemeine Wert des veräußerten Aktienpakets auf Grundlage einer Unternehmensbewertung ermittelt werden muss. In Höhe der Differenz des Kaufpreises zum gemeinen Wert des Aktienpakets wäre dann zum einen eine verdeckte Gewinnausschüttung an Herrn Dr. Markus festzustellen, die eine Bevorzugung des Großaktionärs gegenüber den Streubesitzaktionären dokumentiert und - im Fall einer strafrechtlichen Verfolgung - den vertragsunterzeichnenden Geschäftsführer dem Vorwurf der Untreue aussetzt. Zum anderen führt eine unter dem gemeinen Wert durchgeführte Transaktion zwischen nahestehenden Personen zu einem Schenkungstatbestand zwischen Herrn Dr. Markus als Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung und seinem Sohn als Gesellschafter der luxemburgischen Holdinggesellschaft, die das Aktienpaket von Aurelius - unterhalb des gemeinen Wertes - erworben hat.
Es wäre nicht das erste Mal, dass die potenziell kostspieligen steuerlichen Folgen einer solchen Transaktion von rein auf die Strafbarkeit bedachten Juristen übersehen worden ist, zumal offenbar erheblicher Zeitdruck bestand. In jedem Fall kann Herr Dr. Markus sicher davon ausgehen, dass einer grenzüberschreitende Transaktion zwischen nahestehenden Personen in dieser Größenordnung (1,25 Mio Aktien x 13,6 €/Aktie = 17 Mio €) die Aufmerksamkeit der Konzernbetriebsprüfung und der Auslandsprüfung gewiss ist!
Wegen des Steuergeheimnisses (§30 AO) werden die Aktionäre von etwaigen Mehrsteuern (KSt, GewSt + SchenkSt) aus dieser Transaktion vermutlich - wie in Deutschland allgemein üblich - von Seiten der Finanzverwaltung nicht informiert werden und können etwaige steuerliche Folgen nur indirekt über die Anhangberichterstattung zur Ermittlung des Ertragsteueraufwands nachvollziehen.
Aus ebendiesem Grund (Steuergeheimnis) werden Strafgerichte von Seiten der Finanzverwaltung regelmäßig nicht über den mit verdeckten Gewinnausschüttungen verbundenen Untreueverdacht informiert.
Wer also sicher gehen will, dass eine strafrechtliche Überprüfung des Untreueverdachts ggü. dem Aurelius Management stattfindet, kommt um eine Strafanzeige nicht herum. Im Forum darüber reden hilft hier wenig! Ich verstehe auch nicht, weshalb die SdK als Aktionärin zwar schöne Youtube-Videos über diverse Unregelmäßigkeiten im Aurelius Konzern macht, die logische Konsequenz einer Strafanzeige aber nicht zieht... ??? Herr Petzelberger, wie sieht's aus???
Die Fragen zum Ablauf des Anteilsverkaufs interessieren mich ehrlich gesagt überhaupt nicht! Zivilrechtlich (-> Schadenersatzanspruch des Unternehmens und der Aktionäre), strafrechtlich (-> Untreueverdacht) und steuerlich (-> verdeckte Gewinnausschüttung / Schenkung) fokussiert sich das Problem ausschließlich auf die Ermittlung des Kaufpreises und den Verdacht einer Veräußerung unterhalb des Marktwertes / gemeinen Wertes zum Schaden des Unternehmens und der Aktionäre. Alles andere wie die Vereinbarkeit mit den Statuten des ARP ist hier m.E. absolut zweitrangig. Der Vorgang wird dann potenziell erhebliche zivilrechtliche, strafrechtliche und steuerliche Konsequenzen für Aurelius, Herrn Dr. Markus und Herrn Täubl nach sich ziehen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der vereinbarte Kaufpreis signifikant unterhalb des Marktwertes / gemeinen Wertes des Aktienpakets lag. That's it...
Wer sicher gehen will, dass eine steuerliche Prüfung der Angemessenheit des Kaufpreises auch tatsächlich erfolgt, kann dem für die Besteuerung der Aurelius Equity Opportunities KGaA zuständigen Finanzamt München den Sachverhalt im Rahmen einer ggf. auch anonymen Anzeige mitteilen und um Prüfung / steuerliche Würdigung bitten. Auch hierfür scheint mir die SdK in Person des Herrn Petzelberger prädestiniert, um eine unkoordinierte Anzeigenflut beim FA MUC zu vermeiden...
Wir können natürlich auch weiterhin gar nichts davon tun und uns weiterhin sinnlos im Forum über das Unrecht dieser Welt aufregen. Herrn Markus und Co. wird das halt nicht beeindrucken. Im Gegenteil wird er sich mental in seinem aus eigener Sicht tollkühnen Handeln weiter bestärkt fühlen, wenn er mit dieser Aktion ohne zivilrechtliche, strafrechtliche und steuerliche Konsequenzen davon kommt. Wohlgemerkt geht es dabei natürlich erst einmal um die Durchsetzung einer Pflicht zur lückenlosen Sachverhaltsaufklärung. Bei den hier in Rede stehenden Vorwürfen (Vermögensschädigung, Untreue, Betrugsdelikte etc.) handelt es sich um Antragsdelikte, d.h. es wird ohne entsprechende Anträge potenziell geschädigter Aktionäre weder eine zivilgerichtliche noch strafgerichtliche Überprüfung geben. Die steuerliche Sachverhaltsprüfung im Rahmen der Konzern-Betriebsprüfung dürfte hingegen auch ohne entsprechende Anträge einigermaßen gewiss sein, bringt den geschädigten Aktionären allerdings wegen des Steuergeheimnisses keinen Mehrwert und dürfte in zeitlicher Hinsicht auch erst in einigen Jahren erfolgen...
Was können wir Streubesitzaktionäre außerdem tun, um unsere Vermögensinteressen zu schützen?
Was passiert wohl, wenn wir uns der durch gezieltes Shortselling im Interesse des Aktienrückkaufs getriggerten Verkaufspanik durch kollektive Aktienkäufe entgegenstellen? Sobald Herr Dr. Markus sieht, dass er den Aktienkurs durch permanenten Druck über die Briefseite nicht länger drücken kann, muss er die Strategie ändern und das ARP starten, um das niedrige Kursniveau für relevante Zukäufe auch tatsächlich nutzen zu können. Es war bislang sicherlich das Ziel, den Kurs so stark zu drücken, um eine weitere Stopp-Loss-Lawine auszulösen und in diese hinein tatsächlich Millionen Aktien erwerben zu können. Mit den aktuellen Witz-Tagesumsätzen, kann Aurelius das angestrebte 80 Mio EUR Kaufvolumen binnen 12 Monaten nicht näherungsweise realisieren. Man wird also versuchen, die Aktionäre so stark in die Frustration zu treiben, dass man irgendwann mit einem 50% über dem dann erreichten Kurs liegenden Übernahmeangebot eine größtmögliche Anzahl von Aktien angedient bekommt.
Im Grunde ist es hier ein ähnliches Spiel wie gegenüber den Shortsellern bei Gamestop. Wir wissen ganz genau, dass Aurelius unsere Aktien billigst möglich erwerben möchte und durch steigende Kurse in ein schnelles Übernahmeangebot gedrängt wird. Wenn wir das kollektiv wissen, warum handeln wir dann nicht auch kollektiv rational und lassen uns statt dessen Tag für Tag aus der Aktie treiben? Was mir dabei vorschwebt, ist keine aggressive Meme-Stock-Kaufattacke, sondern zunächst einmal ein kollektiver Verkaufsstreik und Widerstand gegen systematisches Kursdrücken über die Brief-Seite.
Ziel einer kollektiven Aktion der Streubesitzaktionäre sollte sein, dass Aurelius die im Interesse seiner Großaktionäre Markus und Purkert durchgeführten Shortattacken aufgibt und den aus ihrer Sicht lästigen Streubesitzaktionären endlich ein faires Übernahmeangebot unterbreitet. Geld für eine Komplettübernahme ist bei Aurelius und den Großaktionären in ausreichendem Maße vorhanden, es geht ihnen ganz klar um den Preis, da sie - ebenso wie wir Kleinaktionäre - am liebsten 1 EUR für 25 Cent kaufen wollen. Wenn zu diesen Konditionen niemand verkauft, Aurelius die Reprivatisierung des Unternehmens aber auf jeden Fall zeitnah umsetzen möchte, wird man den Preis solange erhöhen, bis ausreichendes Verkaufsinteresse gegeben ist.
Wie gaga muss ein Aktionariat objektiv sein, dass es - obwohl jedermann bekannt ist, dass Aurelius / Großaktionäre die Firma zeitnah komplett übernehmen wollen und das Unternehmen einen inneren Wert von 40 bis 60 EUR je Aktie hat - diesem Übernahmeansinnen auch noch treudoof Vorschub leistet, indem es die Aktien aus Frustration und Hass denjenigen billigst ins Depot spült, die das Unternehmen schnellstmöglich reprivatisieren wollen.
Haltet doch kurz einmal inne und schaut euch das im Frühjahr durch Shortseller verursachte Kursmassaker bei Immobilienaktien noch einmal ganz genau an, wo tagtäglich von Analysten etc. auf die Kurse eingeprügelt wurde, obwohl jedermann wusste, dass Immobilienpreise in Deutschland Mangelware sind und der innere WERT von Unternehmen wie Aroundtown um Welten über den im Frühjahr erreichten Aktienkursen lag... Im AT1 Forum herrschte damals nur noch FRUST und Panik und jeden Tag kam ein einer Idiot im Forum dazu, der den Aktionären erklärte, dass die Aktien selbst bei 90 Cent noch massiv überteuert wären... nicht einmal sechst Monate später sind die Stimmen der Shortseller verstummt, Immobilienaktien wie Aroundtown haben sich seit den Tiefs im Frühjahr - gegen einen seitwärts tendierenden Gesamtmarkt - verdoppelt...
Im Gegensatz zu den Immobilienunternehmen, die in 2023 horrende Wertminderungsverluste hinnehmen müssen und dank steigender Finanzierungskosten auch in den nächsten Jahren absehbar keine riesigen Jahresergebnisse sehen werden, wird Aurelius in 2023 ein Rekordergebnis einfahren, woraus sich für 2023 auf aktuellem Kursniveau ein KGV von unfassbaren 1-2 ermitteln lässt.
Und auch für 2024 und die Folgejahre ist davon auszugehen, dass Aurelius eine solide Entwicklung der Umsätze und Gewinne sehen wird.
Das von Value-Investoren viel beachtete Kurs-Buchwert-Verhältnis beträgt beim aktuellen Kursniveau nur noch ca. 30%.
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen... der innere Wert der Aktie liegt aktuell zwischen 40 und 60 EUR... Wer um alle Welt ist unter diesen Rahmenbedingungen bereit, seine Aktien für unter 12 EUR zu verramschen, wenn man sich zeitgleich darüber aufgeregt hat, dass Aurelius gerade erst 1,25 Mio Aktien für "spottbillige" 13,60 EUR an den Markus-Clan verkauft hat.
Wenn die Annahme zutrifft, dass besagter Verkauf die Aktionäre massiv geschädigt haben soll, muss der innere Wert der Aktie massiv über 13,60 € liegen. Was macht es dann für einen Sinn, bei 12 EUR zu verkaufen??? |