Guttenberg gegen Steuerdaten-Ankauf

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neuester Beitrag: 04.08.10 12:58
eröffnet am: 31.01.10 11:20 von: Rubensrembr. Anzahl Beiträge: 748
neuester Beitrag: 04.08.10 12:58 von: preis Leser gesamt: 31403
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01.02.10 16:29
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247 Postings, 7453 Tage Texas RangerRubens, der Informant macht sich sowohl...

nach schweizerischem, als auch nach deutschem Recht strafbar. Ich habe das bloß breiter dargestellt, weil man gesondert begründen muß, weshalb ein Schweizer Staatsbürger, der auf Schweizer Staatsgebiet handelt, trotzdem auch nach deutschem Recht beurteilt und für strafbar befunden werden kann. Wenn er auf deutschem Staatsgebiet Daten unbefugt übergibt, kommt das deutsche Bundesdatenschutzgesetz direkt zur Anwendung.

Allerdings kann man mit guten Argumenten vertreten, daß die BRD als Aufkäufer sich nicht strafbar machen würde...

@Shortkiller: Es ist zwar keine Hehlerei, aber es kommen sehr wohl andere Straftatbestände in betracht, insbesondere solche aus dem Urheberrecht! ;)

Gruß, Tex  

01.02.10 16:30

4559 Postings, 6788 Tage Shortkillerna gut charles

Ich kopiere das Kundenverzeichnis der Telekom im PLZ Bereich 2000-2999 und verkaufe die Daten der Kunden meistbietend. Und jetzt ... ?
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01.02.10 16:31
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6255 Postings, 6107 Tage aktienbärWenn Ihr reich wäret,

hättet Ihr garantiert schon Euer Geld in der Schweiz gebunkert.
Wetten ....
... und würdet die Zinserträge hier nicht deklarieren.

wetten ....  

01.02.10 16:32
1

15373 Postings, 5802 Tage king charles#277

strafbar
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Grüsse King-charles

01.02.10 16:33

4559 Postings, 6788 Tage Shortkillergenau

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01.02.10 16:36
2

15373 Postings, 5802 Tage king charlesund immer gut beschriften

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Grüsse King-charles
Angehängte Grafik:
wwww_immer_gut_beschriften.jpg
wwww_immer_gut_beschriften.jpg

01.02.10 16:43

129861 Postings, 7477 Tage kiiwiiob der Informant ein Krimineller ist oder ned, was

spielt das denn noch für ne Rolle...


Der ist im höheren Staatsinteresse allemal satisfaktionsfähig, jetzt, wo wir doch sogar mit den Taliban verhandeln...


Der einzige, den man bisher von staatswegen im Stich gelassen hat, das war der alte Schleyer...aber ansonsten kannst Du Daten klauen, Leute oder Schiffe oder Flugzeuge entführen (oder alles zusammen), als Taliban unsere Jungs in Kunduz in die Luft jagen... du bist und bleibst doch immer noch ein gesuchter Gesprächspartner, der am Ende des Tages seine Dollares oder Euronen kassieren kann...


Und damit man das alles bezahlen kann, braucht man unbedingt die CD von Hervé F. oder wie der ehrenwerte Herr heißt....


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Virtus est medium vitiorum et utrimque reductum.

01.02.10 16:44

4559 Postings, 6788 Tage ShortkillerTexas trotzdem kapiere ich's nicht ganz ...

§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Sehe ich als hinreichend erfüllt an.
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01.02.10 17:17
2

129861 Postings, 7477 Tage kiiwiineue Töne im SPIEGEL:"Selbstgerechte Rechtsbeuger"

...auehaueha...das wird aber einigen hier und anderswo nicht gefallen...



Selbstgerechte Rechtsbeuger


Ein Kommentar von Thomas Darnstädt

Eine große Koalition von Kanzlerin Merkel bis SPD-Chef Gabriel will geklaute Steuerdaten kaufen, um damit Schwarzgeld aufzutreiben. Dieser Plan ist gefährlich: Der Rechtsstaat darf sich nicht das Recht nehmen, das Recht zu brechen.


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URL:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,675291,00.html
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01.02.10 17:21

247 Postings, 7453 Tage Texas RangerShort, es gibt da, wie oben erwähnt, eine

Gesetzeslücke.

Sowohl bei Diebstahl, als auch bei Hehlerei bedarf es nach dem Gesetz einer SACHE, mithin eines physisch vorhandenen Gegenstandes, der gestohlen wird. Bei Dateien handelt es sich jedoch gerade nicht um physisch greifbare Dinge.

Ich gehe, wie anfangs im Sachverhalt dargestellt, davon aus, daß der Informant nicht einen DatenTRÄGER der Bank an sich genommen, sondern die Daten auf einen EIGENEN Datenträger gebrannt hat. Hätte er eine im Eigentum der Bank stehende CD gestohlen, könnte man ggf. von Hehlerei ausgehen...

Apropos Sachen, da Strom auch keine diebstahlsfähige Sache darstellt, hat der Gesetzgeber extra den § 248c StGB, Entziehung elektrischer Energie geschaffen:

§ 248c Entziehung elektrischer Energie

(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)

Grüße, Tex  

01.02.10 17:27

15491 Postings, 9016 Tage preisob herr guttenberg auch ein problem damit hat

jetzt 500mios an talibanwixer zu verteilen , damit die sich die sache mit dem bewaffneten kampf nochmal überlegen ?  

01.02.10 17:28
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14931 Postings, 5913 Tage objekt tiefpreis, da hat er schon ein Problem

deshalb braucht er doch die 100 Mio aus dem Hehler-Deal  *g*  

01.02.10 17:29

4559 Postings, 6788 Tage Shortkillerhm ich verstehe schon Tex

bleibt m.E. dennoch illegal - egal wie man es bezeichnet. Und um Recht zu bekommen zuvor Recht brechen oder beugen ist neben allem Unrecht immerhin moralisch verwerflich sowie politisch ungeschickt.

Die Medien werden den weiteren Verlauf genau verfolgen, wehe wenn in wenigen Wochen netto <100Mio rauskommen.
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01.02.10 17:30
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129861 Postings, 7477 Tage kiiwii50 mio, nicht 500

btw: wars Guttenbergs oder Westerwelles Idee ?
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01.02.10 17:37

5123 Postings, 5544 Tage deadline2,5 mio lach

wie blöd ist der Informant....

Was ist eigentlich aus dem Informanten in Lichtenstein geworden??  

01.02.10 17:39

129861 Postings, 7477 Tage kiiwiihab mal gehört, der lebe jetzt bei den Aborigines

down under...
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01.02.10 17:40

14559 Postings, 6473 Tage Nurmalso#284 # kiiwii, wenns im Spiegel steht ...

Also, was im Spiegel steht, kann auch die allergrößte Scheiße sein, z.b. der niveaulose Artikel über die Wagenknecht, der dir das Herz so gewärmt hat.  

01.02.10 17:42

129861 Postings, 7477 Tage kiiwiiSarah wärmt mich immer noch...

...da reicht schon, wenn ich ihr in ihre schwarzen Augen seh...
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01.02.10 17:46

14559 Postings, 6473 Tage NurmalsoSchwarze Augen?

Feuchte Träume?
Sie hat übrigens braune Augen.  

01.02.10 17:47

129861 Postings, 7477 Tage kiiwiinee, schwarze

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01.02.10 17:47

247 Postings, 7453 Tage Texas RangerIch habe in der strafrechtlichen Würdigung

auf eine moralische bzw. ideologische Bewertung nach Möglichkeit verzichtet. Ich wollte ganz nüchtern eine formal-juristische Einordnung vornehmen. Und danach ist es nunmal so, daß sich der Aufkäufer hinsichtlich der Datenschutzverletung mit gutem Recht auf Notwehr berufen kann. Meines Erachtens käme Notwehr übrigens auch bei einer Hehlerei (Ankauf eines gestohlenen physischen Datenträgers) infrage.

Da Notwehr nun einmal nach den Buchstaben des Gesetzes möglich ist, kann man sich natürlich im nächsten Schritt fragen, warum die Regelung der Notwehr, eine an sich durchaus sinnvolle Sache, hier plötzlich nicht mehr gelten oder nach anderen Maßstäben bemessen werden soll...
Es liegt ja nun einmal im Wesen der Notwehr, daß man sich mit erlaubterweise Mitteln zur Wehr setzt, die an sich schon einen Straftatbestand erfüllen. Dies wird einem im Rahmen der Notwehr aber auch nur nachgesehen, da ZUVOR ein rechtswidriger Angriff auf ein Rechtsgut des Notwehrleistenden begonnen hat.

Vielleicht hat ja jemand eine gute Begründung, die gegen die Annahme einer Notwehrlage spricht...

Grüße, Tex  

01.02.10 18:08

5123 Postings, 5544 Tage deadlinevielleicht hat ja auch Gerd aus Zug sein Veto

01.02.10 18:12

7114 Postings, 8312 Tage KritikerWer von der Gier ergriffen,

der werfe den 1.Stein!
Vor 120 Jahren schrieb der Franzose Le Bon in "Psychologie der Massen":
man erlaube der Masse (Mensch) einen Unschuldigen zu steinigen, sie würden es tun!

Zur Rechtslage: Wer sich einer Straftat bedient, verliert seine Rechtmäßigkeit.

Das heißt: wird der dt. Staat zum Hehler - indem er Diebesgut aufkauft - kann er den betr. Rechtsfall nicht weiter verfolgen.

Und den Neid- und Gier-Postern ins Stammbuch:
1.) Handelt es sich bei Gelder im Ausland NICHT vorderst um Steuern!
Wenn dies so wäre, müßten die Steuern dem dt. Fiskus bekannt sein, denn sie wären zuvor angefallen.

2.) Unterliegen Gewinne im Ausland NICHT zwangsweise dem dt. Fiskus!

3.) Gibt es keine Garantie, daß im Angebot für 2,5 Mio's die erwünschten Ergebnisse sind.

4.) Ist es juristisch fraglich, ob diese aus der Schweiz transferriert werden dürfen - und überhaupt.

Wenn, dann hat zu Guttenberg die Regierung vor einer riesen Dummheit bewahrt.
Es ist gut, daß Steinbrück abgewählt wurde.
Habgier und Charakter stehen meist gegeneinander!  

01.02.10 18:27

15027 Postings, 5689 Tage Karlchen_V@Kritiker: Schimpf mal nicht so auf die Schweiz.

Von wegen Hehler und so. Ist zwar in der Sache richtig - kann man aber auch diplomatischer ausdrücken.  

01.02.10 18:37

95441 Postings, 8522 Tage Happy EndTja, kiiwii - sonst ist der SPIEGEL

für Dich doch nicht sachrelevant, oder???  

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