Düsseldorf/Köln (ddp-nrw). Der Islamist Metin Kaplan darf vorerst nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das Kölner Verwaltungsgericht setzte am Donnerstag den Vollzug der Abschiebung für zwei Monate aus, wie ein Justizsprecher mitteilte. Das Gericht folgte damit einem Antrag des als «Kalif von Köln» bekannt gewordenen Predigers. Die Stadt Köln will nun den gegen Kaplan erlassenen Haftbefehl aufheben lassen. Ihm fehle nach der Entscheidung des Gerichts die Rechtsgrundlage, wie eine Sprecherin der Stadt Köln mitteilte.
Das Verwaltungsgericht war im Wesentlichen einem Antrag Kaplans gefolgt. Mit ihm sollte verhindert werden, dass der 51-Jährige abgeschoben wird, noch bevor das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) rechtskräftig wird.
Die Stadt Köln habe nicht zusagen wollen, Kaplan erst nach einem rechtskräftigen Urteil abzuschieben, teilte das Gericht zur Begründung mit. Das OVG hatte am Mittwoch eine Abschiebung des Predigers für zulässig erklärt. Eine Abschiebung Kaplans zum jetzigen Zeitpunkt würde aber die vom Oberverwaltungsgericht Münster zugelassene Revision konterkarieren. Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster zulässig. (Az. 12 L 1418/04)
Mit seiner Entscheidung habe das Verwaltungsgericht nunmehr eine «aufschiebende Wirkung» hergestellt, sagte eine Sprecherin der Stadt Köln. Sollte Metin Kaplan bei der Ausländerbehörde eine neue Duldung beantragen, müsste ihm diese für die vom Gericht zugebilligten zwei Monate ausgehändigt werden.
Die europaweite Fahndung nach Kaplan werde mit der Aufhebung des Haftbefehl eingestellt, teilte ein Polizeisprecher mit. Derweil wächst die Kritik an der gescheiterten Verhaftung des von Ausweisung bedrohten Predigers. Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD) nahm die Kölner Behörden gegen Kritik in Schutz. Die Stadt Köln habe richtig gehandelt, und auch die Polizei habe den Rahmen des gesetzlich Erlaubten für die Observierung von Kaplan voll ausgeschöpft, betonte Behrens.
Da das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch über Kaplans Ausweisung entscheiden wollte, sei das Hochhaus mit Kaplans Wohnung seit 8.15 Uhr von der Polizei verdeckt überwacht worden. Allerdings könne nicht gesagt werden, ob sich Kaplan zu diesem Zeitpunkt noch in der Wohnanlage aufgehalten habe, sagte der Kölner Polizeipräsident Klaus Steffenhagen. Als der Haftbefehl am Mittwochabend vollstreckt werden sollte, habe die Polizei den Prediger jedenfalls nicht mehr angetroffen. Eine Durchsuchung der gesamten Anlage sei juristisch nicht möglich gewesen, auch für eine engere Observation Kaplans hätten die rechtlichen Voraussetzungen gefehlt.
Nach Informationen des «Kölner Stadt-Anzeiger» (Freitagausgabe) ist Kaplan offenbar über Wochen hinweg vom Bundesamt für Verfassungsschutz observiert worden. Die Verhaftung Kaplans habe man der Polizei überlassen, weil der Verfassungsschutz selbst nicht zugreifen dürfe, berichtet das Blatt unter Berufung auf Regierungskreise.
Der nordrhein-westfälische CDU-Landeschef Jürgen Rüttgers verlangte eine vollständige Aufklärung der Affäre. Das Abtauchen von Kaplan sei eine große Blamage für den NRW-Innenminister. SPD-Fraktionsvorsitzender Edgar Moron wies die Vorwürfe von Rüttgers als «vordergründig und verlogen» zurück. Das Abtauchen Kaplans sei ein gravierender Vorgang, dessen Hintergründe lückenlos aufgedeckt werden müssten, forderte Moron. FDP-Landeschef Andreas Pinkwart forderte ebenso wie der FDP-Bundeschef Guido Westerwelle den Rücktritt von Behrens. (Weitere Quellen: Gericht und Stadt Köln in Erklärungen)
|