Kaplan nach Urteil spurlos verschwunden!

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neuester Beitrag: 01.06.04 18:04
eröffnet am: 27.05.04 12:14 von: chrismitz Anzahl Beiträge: 93
neuester Beitrag: 01.06.04 18:04 von: J.R. Ewing Leser gesamt: 2932
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27.05.04 15:26

1533 Postings, 7646 Tage Hadschi Halef Oma.Ohh es geht wieder los verdammter PC o. T.

27.05.04 15:40

3007 Postings, 9079 Tage Go2BedSehr unzuverlässig von dem Typen.

Wartet nicht mal ab, bis die Polizei ihn holt. Also das hätt' ich ja wirklich nicht von dem gedacht.
Seine Anwältin bestimmt auch nicht...

Ich lach' mich tot.  

27.05.04 15:56

967 Postings, 8316 Tage HAMSIAlso macht mal ne Punkt!

Zufällig kenne ich diesen Menschen und ich bin Eurer Meinung,
wenn Ihr sagt, er ist Antidemokratisch. Ja er ist ein Gegner aller
irdischen Systeme! Das bedeutet aber nicht, dass er UNS vernichten will
oder UNS ein System aufzwingen will. Ich als Moslem kann mit seinen
Ansichten und die Art und Weise, wie er seine Meinungen äußert auch nicht
leben. Eins weiß ich, er würde keinen Menschen töten, aber leider kann
er die Jungend dazu anstiften, extrem negativ über andere Systeme zu denken,
was dazu führen kann, dass diese unkontrolliert Terrorangriffe durchführen
könnten (Das glaubt er nicht aber garantieren kann er es auch nicht)...
Er ist kein Krimineller, sonderen ein Querdenker, der nicht in das demokratische
System passt. Es ist nur schade, dass er ein Mittel für die Politik geworden ist.
Absolut übertrieben. Ich frage Euch, ob Ihr die letzten 25 Jahren je einen
Angriff von dieser Gruppe gehört habt? NEIN! Es gibt keine Beweise dafür, sondern nur die Angst, dass es mal passieren könnte! Danke Deutschlan, dass nun solche Leute
untertauchen und noch radikaler werden. Sie werden in die Ecke vertrieben.
'Im Zweifelsfall für den Angeklagten'.
Denn Demokratie ist nur dann Demokratie, wenn auch Randgruppen Meinungs-
freiheiten haben, auch wenn diese uns nicht gefallen...

HAMSI





 

27.05.04 15:58

8215 Postings, 8435 Tage SahneAch,

und der Aufruf zum Mord an seinem Kollegen?  

Stimmt wohl auch nicht?

Gruß
S.  

27.05.04 16:01

287 Postings, 7332 Tage Alabama@Hamsi

Dann lese dir mal in Ruhe unser Grundgesetz durch.  

27.05.04 16:07

967 Postings, 8316 Tage HAMSISahne

Das war kein Aufruf, sondern eine dumme Interpretation aus dem Koran!
War wohl sehr lächerlich, so etwas in einer Hochzeitsfeier anzukündigen!
Noch was, wer war denn der Killer? Das wurde unter dem Tisch gekehrt...

Was habe ich falsch gesagt Alabama? man drück dich genauer aus.

HAMSI  

27.05.04 16:15

34698 Postings, 8681 Tage DarkKnightAlso, wenn ich alle Meldungen des heutigen

Tages zusammenfasse, hat sich nach Lage der Dinge der Herr Kaplan erst heute strafbar gemacht. Insofern hat der Hamsi nicht ganz Unrecht, und (ich wiederhole mich wieder mal) der Schily und der Beckstein dürften einen Seufzer der Erleichterung ausstoßen.

ENDLICH HABEN SIE WAS IN DER HAND, außer Rhethorik und Panikmache gegen 2,5 mio Türken, die hier leben und haret arbeiten.  

27.05.04 16:28

Clubmitglied, 50147 Postings, 8670 Tage vega2000Also wenn Mordaufruf Querdenken ist (4 Jahre Bau),

dann riecht das stark nach Bratpfannensyndrom, -denn mit leichten Schlägen auf den Hinterkopf (tragen angeblich zur besseren Denke bei) ist es hier nicht mehr getan. Kaplan hat seine Chance in D gehabt & nicht genutzt..., gute Reise!

 

 

ariva.deThx for a better world & keep smiling

 

27.05.04 16:39

51345 Postings, 8752 Tage eckiDie Grünen sind schuld!

Bzw. die Grün-Uninformierten. Hätte auch nicht gedacht, dass da keine Überwachung stattfindet, so wie das hochstilisiert wurde.

Und was heißt nicht strafbar gemacht? Der hat doch schon eine ordentliche Strafe abgesessen. Für rein gar nichts etwa?

Die sollen mal auch im Keller nachschauen, denn weiter kann er ja kaum kommen. Ist ja nicht reisefähig. Hahaha.

Grüße
ecki  

27.05.04 16:42

287 Postings, 7332 Tage Alabama@Hamsi

Deine Aussage:
"er ist Antidemokratisch. Ja er ist ein Gegner aller
irdischen Systeme!"

Auszüge aus dem GG:
Artikel 9
[Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit]
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

Artikel 18
[Verwirkung von Grundrechten]
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

In den verschiedenen Gesetzestexten finden sich noch weitere Möglichkeiten antidemokratische Handlungen zu ahnden. Allerdings gibts es auch reichlich Gesetze, die den persönlichen Rechten höchste Stellenwerte einräumen, was es der Justiz in Deutschland ja auch so schwer macht gerecht abzuwägen. Und unsere Gerichte entscheiden in der Regel sehr milde und zu Gunsten der Persönlichkeitsrechte.

Kaplan ist rechtskräftig verurteilt und seine Organisation wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten. Er achtet nicht unsere Grundwerte und hat in unserem Land nichts verloren!

@DarkKnight
Kaplan hat sich schon vorher strafbar gemacht. Er hat Bewährung und bis jetzt noch nicht gegen diese Bewährung verstossen. Solange er sich in Köln aufhält und sich an seinem Meldetag meldet, begeht er kein weiteres Vergehen. So hab ich die aktuelle Nachrichtenlage bisher verstanden.  

27.05.04 17:17

967 Postings, 8316 Tage HAMSIAlabama

[Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit]
[Verwirkung von Grundrechten]
Ist verboten, aber das bedeutet doch immer noch nicht, dass man Kriminell ist!

HAMSI  

27.05.04 17:27

287 Postings, 7332 Tage Alabama@Hamsi

Nach deutschen Gesetzen aber das:
Im November 2000 wurde Kaplan vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Aufrufs zu einer Straftat zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.  

27.05.04 17:54
1

6422 Postings, 9095 Tage MaMoe@Hamsi: dann soll er sein Querdenken woanders

praktizieren ... ach ich vergass, in der Türkei war´s ihm zu heiss ...

Mann oh Mann ... armes Deutschland: mit seinen eigenen Waffen geschlagen: der Rechtsstaat sagt "Dankeschön" ...

aber ansonsten: schaut euch mal die Anhänger von diesem Handhakenträger an: da ist dann schon alles über deren Gefährlichkeit gesagt ... der Muselman hatte schon fertig, als er in den Knast gekommen ist: "Flasche leer" ... aber dass er dumm wie Brot ist, zeigt seine "Ausreißeraktion mit funktionsloser Prostata" ... die nächste Instanz hätte wohl noch Jahre gebraucht, bis sie ihn ausgewisen hätte ... aber egal, nur eines: hoffentlich geht bei dem demnächst nicht mehr, als das letzte Tröpfchen in die Hose ... sonst muss der dt. Steuerzahler ihm auch noch die Inkontinenzeinlagen bezahlen ...

hahahahahahahahahahaha
Es ist zum Schreien ... Hurra Deutschland ...

;-))

MaMoe .........  

27.05.04 18:16

9061 Postings, 8593 Tage taosHmm

Muss ein Haus nicht evakuiert werden bei Bombenarlam?

Taos  

27.05.04 18:31

7336 Postings, 7822 Tage 54reabes müssen noch 1000 ausgewiesen werden.

"Kalif von Köln" verschwunden

"Jeder Steuerhinterzieher wird besser überwacht als dieser Schwerkriminelle"

Vom Islamistenführer Metin Kaplan fehlt weiter jede Spur. Die Polizei weist jede Schuld von sich, die FDP erhebt schwere Vorwürfe und fordert den Rücktritt des nordrhein-westfälischen Innenministers Fritz Behrens.

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Gerichtsurteil
„Kalif von Köln“ darf ausgewiesen werdenweiter
 
Hintergrund
„Kalifatsstaat“ weiter
 

 

Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle hat den nordrhein-westfälischen Innenminister Fritz Behrens (SPD) für das Verschwinden des islamischen Extremisten Metin Kaplan verantwortlich gemacht und seinen Rücktritt gefordert. „Jeder Steuerhinterzieher wird besser überwacht als dieser Schwerkriminelle“, sagte Westerwelle.

Die Fahndung der Polizei dauert weiter an. Der Kölner Polizeipräsident Klaus Steffenhagen bestritt, dass die Polizei Fehler gemacht habe. „Wir haben uns nichts vorzuwerfen“, sagte er. Es sei nicht auszuschließen, dass Kaplan sich noch in Köln aufhalte.

Bis zum Erlass des Haftbefehls am Mittwochabend habe die Polizei keine rechtliche Grundlage gehabt, Kaplans Wohnung zu betreten.

Tiefgarage durfte nicht überwacht werden


Wegen des zu erwartenden Urteils habe die Polizei 8.15 Uhr am Mittwochmorgen das Hochhaus überwacht, in dem Kaplan lebte. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster erging um 17.44 Uhr, der Haftbefehl gegen Kaplan folgte um 18.25 Uhr. Die Polizei traf um 18.45 Uhr in der Wohnung ein, fand den Islamistenführer aber nicht mehr vor.

In diesen zehneinhalb Stunden habe Kaplan das Haus weder verlassen noch betreten. Autos, die aus der Tiefgarage gekommen seien, hätten jedoch aus rechtlichen Gründen nicht kontrolliert werden dürfen, sagte Steffenhagen

Dennoch konnte die Polizei nicht verhindern, dass Kaplan abtauchte. Er ist inzwischen in allen Staaten des Schengener Abkommens zur Fahndung ausgeschrieben. Gegen ihn besteht ein von der Stadt Köln erwirkter Haftbefehl. Er soll in Abschiebehaft genommen werden.

Kaplan zuletzt am Montag gesehen


Zum letzten Mal von den Behörden gesehen wurde Kaplan am Montagabend. Der Islamistenführer habe sich immer montags bei der Polizei melden müssen, ansonsten aber in Köln frei bewegen dürfen, erläuterte Steffenhagen.

Am Montag habe der Sohn Kaplans ein ärztliches Attest vorgelegt, dass sein Vater krank sei und deshalb nicht selbst erscheinen könne. Daraufhin sei am Abend ein Vertreter der Führungsaufsicht in Kaplans Wohnung gewesen und habe den Mann angetroffen. Er sei nach dem Augenschein tatsächlich krank gewesen.

Spekulationen zufolge könnte sich Kaplan in das Nachbarland abgesetzt haben. Aus den Niederlanden wurde nach früheren Angaben des Düsseldorfer Innenministeriums auch nach dem Verbot von Kaplans „Kalifatsstaat“ in Deutschland eine Wochenzeitschrift des Verbandes versandt.

Am Mittwochabend hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eine Anschiebung des islamistischen Extremisten in die Türkei für zulässig erklärt.

In der Türkei wird Kaplan wegen der Planung terroristischer Anschläge gesucht. Die Zahl seiner Anhänger und Unterstützer in der Bundesrepublik wird auf rund 1000 Personen geschätzt. Viele fragen sich, ob HAMSI etwa auch dazugehört.

(sueddeutsche.de/dpa/AFP)

 

27.05.04 18:42

7336 Postings, 7822 Tage 54reabein bravo für unsere schützer

 

27.05.2004 17:57

Kaplan entkam angeblich wegen Übergabe-Panne bei Observierung

Köln (dpa) - Der Islamistenführer Metin Kaplan konnte angeblich wegen einer Übergabepanne bei der Observierung durch Verfassungsschutz und Polizei entkommen. Der selbst ernannte «Kalif von Köln» sei zunächst vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet worden, berichtet der «Kölner Stadt-Anzeiger». Wegen des erwarteten Abschiebeurteils und des Haftbefehls habe dann die Polizei übernommen, weil der Verfassungsschutz nicht zugreifen dürfe. Dabei hat es laut «Westfalenblatt» eine zeitliche Lücke gegeben.
 

27.05.04 18:48

40576 Postings, 7848 Tage rotgrünLaut Kölner Gericht wird der Kalif von Köln

die nächsten 2 Monate nicht abgeschoben!!
Lief eben im TV.
Na super, Deutschland gibt sich wieder der Lächerlichkeit preis, oh mannomann!!!
Amen  

27.05.04 18:48

7521 Postings, 7847 Tage 310367ahmmmmm

schon komisch , dass immer wieder solche leute wie der belgische gefangene "dütro", wie der genau heißt weis ich nicht , am leichtesten abhauen können.

gibt schon irgenwie zu denken dieses system.


jeder klein kriminelle wird bei fluchtgefahr sofort in u-haft genommen , aber bei einigen scheint der staat mehr zu profitieren wenn sie draussen sind als drinn. hmmm?????? warum wohl????


gruss


310367a  

27.05.04 19:05

1798 Postings, 8418 Tage RonMillerder kalif is weg

wir haben doch die größten deppen...
alle stehen an der haustür und warten und der
bandit geht seelenruhig durch die tiefgarage
raus;
es kann einem angst und bange werden, wie unsere
"helden reagieren",wenn heute in deutschland wirklich
ein anschlag durch terroristen erfolgen würde;
über solche blindgänger kann man sich schon gar nicht
mehr ärgern, man muß sich nur noch schämen  

27.05.04 19:10

7521 Postings, 7847 Tage 310367a@ ron miller

nicht der kleine beamte ist da schuld , der führt nur befehle aus.

die grossen müssen das wissen. warum die nicht wollen, dürfen oder können , dass ist hier die frage.


gruss


310367a  

27.05.04 19:50

40576 Postings, 7848 Tage rotgrünUnglaublich


Düsseldorf/Köln (ddp-nrw). Der Islamist Metin Kaplan darf vorerst nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das Kölner Verwaltungsgericht setzte am Donnerstag den Vollzug der Abschiebung für zwei Monate aus, wie ein Justizsprecher mitteilte. Das Gericht folgte damit einem Antrag des als «Kalif von Köln» bekannt gewordenen Predigers. Die Stadt Köln will nun den gegen Kaplan erlassenen Haftbefehl aufheben lassen. Ihm fehle nach der Entscheidung des Gerichts die Rechtsgrundlage, wie eine Sprecherin der Stadt Köln mitteilte.

Das Verwaltungsgericht war im Wesentlichen einem Antrag Kaplans gefolgt. Mit ihm sollte verhindert werden, dass der 51-Jährige abgeschoben wird, noch bevor das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) rechtskräftig wird.

Die Stadt Köln habe nicht zusagen wollen, Kaplan erst nach einem rechtskräftigen Urteil abzuschieben, teilte das Gericht zur Begründung mit. Das OVG hatte am Mittwoch eine Abschiebung des Predigers für zulässig erklärt. Eine Abschiebung Kaplans zum jetzigen Zeitpunkt würde aber die vom Oberverwaltungsgericht Münster zugelassene Revision konterkarieren. Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster zulässig. (Az. 12 L 1418/04)

Mit seiner Entscheidung habe das Verwaltungsgericht nunmehr eine «aufschiebende Wirkung» hergestellt, sagte eine Sprecherin der Stadt Köln. Sollte Metin Kaplan bei der Ausländerbehörde eine neue Duldung beantragen, müsste ihm diese für die vom Gericht zugebilligten zwei Monate ausgehändigt werden.

Die europaweite Fahndung nach Kaplan werde mit der Aufhebung des Haftbefehl eingestellt, teilte ein Polizeisprecher mit. Derweil wächst die Kritik an der gescheiterten Verhaftung des von Ausweisung bedrohten Predigers. Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD) nahm die Kölner Behörden gegen Kritik in Schutz. Die Stadt Köln habe richtig gehandelt, und auch die Polizei habe den Rahmen des gesetzlich Erlaubten für die Observierung von Kaplan voll ausgeschöpft, betonte Behrens.

Da das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch über Kaplans Ausweisung entscheiden wollte, sei das Hochhaus mit Kaplans Wohnung seit 8.15 Uhr von der Polizei verdeckt überwacht worden. Allerdings könne nicht gesagt werden, ob sich Kaplan zu diesem Zeitpunkt noch in der Wohnanlage aufgehalten habe, sagte der Kölner Polizeipräsident Klaus Steffenhagen. Als der Haftbefehl am Mittwochabend vollstreckt werden sollte, habe die Polizei den Prediger jedenfalls nicht mehr angetroffen. Eine Durchsuchung der gesamten Anlage sei juristisch nicht möglich gewesen, auch für eine engere Observation Kaplans hätten die rechtlichen Voraussetzungen gefehlt.

Nach Informationen des «Kölner Stadt-Anzeiger» (Freitagausgabe) ist Kaplan offenbar über Wochen hinweg vom Bundesamt für Verfassungsschutz observiert worden. Die Verhaftung Kaplans habe man der Polizei überlassen, weil der Verfassungsschutz selbst nicht zugreifen dürfe, berichtet das Blatt unter Berufung auf Regierungskreise.

Der nordrhein-westfälische CDU-Landeschef Jürgen Rüttgers verlangte eine vollständige Aufklärung der Affäre. Das Abtauchen von Kaplan sei eine große Blamage für den NRW-Innenminister. SPD-Fraktionsvorsitzender Edgar Moron wies die Vorwürfe von Rüttgers als «vordergründig und verlogen» zurück. Das Abtauchen Kaplans sei ein gravierender Vorgang, dessen Hintergründe lückenlos aufgedeckt werden müssten, forderte Moron. FDP-Landeschef Andreas Pinkwart forderte ebenso wie der FDP-Bundeschef Guido Westerwelle den Rücktritt von Behrens. (Weitere Quellen: Gericht und Stadt Köln in Erklärungen)

 

27.05.04 19:58

209 Postings, 7316 Tage SemmelWenn die Kölner Polizei in vorher in Gewahr-

sam genommen hätte müssten sie ihn jetzt auch wieder laufen lassen. Trotz Gefahr des Untertauchens. Scheint so als wäre die Gesetzes- und Zuständigkeitslage insgesamt nicht schlüssig.  

27.05.04 20:12

1798 Postings, 8418 Tage RonMilleram dienstag soll er sich ja wieder

polizeilich melden.....ich lach mich krank;
 

27.05.04 21:03

13983 Postings, 8862 Tage TimchenNoch nie habe ich mich so sehr geschämt

ein Deutscher zu sein.

timchen  

27.05.04 21:10

2421 Postings, 8436 Tage modesteIch will ja nicht hoffen, dass dieses

Debakel nun den Gerichten in die Schuhe geschoben wird, die bloß die Gesetze anwenden, sie aber nicht machen.

In Deutschland herrscht nun mal die allfällige Instanzenseeligkeit (ok: ZWEI Instanzen, aber: auch DREI ? - das steht auch nich tin Art. 19 ABs. 4 Grundgesetz).

Und: Dass der Verbrecher schutzwürdiger ist als das Opfer, kommt eindeutig aus der 68er bzw rot-grünen Ecke.

salut
modeste  

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