Ja, die Staatssimulation hat im Dezember das "gute", alte und z.T. nicht öffentliche LAG von 1952 aus der Mottenkiste geholt, neu aufgebohrt (über den SGB XIV) um den Passus "....durch Schutzimpfung Geschädigte...". Gültigkeit ab dem 01.01.2024.
Sicherlich auch kein Zufall, das dieses Jahr Daten zur Neubewertung der Grundsteuer und der Zensus, den alle Immobilieneigentümer mitmachen müssen, erfolgen.
Das ist auch der Hauptgrund für die Impfpflicht. Wenn die Impfung freiwillig bleibt, besteht die Möglichkeit aus dem LAG rauszukommen, da die gesamte Gesellschaft nicht für den Schaden von einzelnen, freiwillig begangenen Selbsttötungen/-verletzungen zu haften braucht. |