In der Einladung zur HV ist wie schon bekannt unter Punkt 4. vorgesehen, den Namen der Gesellschaft zu ändern:
4. Beschlussfassung über die Änderung der Firma, Satzungsänderung Die Gesellschaft ist ein auf digitale Geschenkkarten spezialisiertes Technologieunternehmen. Um das auch in der Firma abzubilden, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 1 Abs. (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „(1) Die Firma der Gesellschaft lautet CGift AG“
Nicht vorgesehen ist hingegen eine Äbderung des § 2 der Satzung, die den Gegenstand des Unternehemens erläutert. Insofern bleibt der Gegenstand so, wie er auf der HV im April 2018 beschlossen wurde:
„§ 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung, die Nutzung und die Verwertung von Beteiligungen aller Art, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen, die sich auf dem Gebiet der Kryptowährungen und Blockchaintechnologie betätigen, sowie die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte. (2) Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer staatlichen Genehmigung bedarf oder anderweitig erlaubnispflichtig ist. Die Gesellschaft kann ihren Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. (4) Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen oder deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben oder sie veräußern, sie unter einheitlicher Leitung zusammenfassen und Unternehmensverträge im Sinne von §§ 291, 292 AktG mit ihnen schließen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken. Sie ist berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in Beteiligungsunternehmen gleich welcher Rechtsform auszugliedern.“
Insofern kann es durchaus sein, dass man sich trotz der Fokussierung auf das Thema Geschenkkarten in Zukunft auch mit interessanten Beteiligungen auf dem Gebiet der Kryptowährungen und Blockchaintechnologie betätigt. Ggf. wurden u.a. hierfür die beiden Kapitalerhöhungen 2019/I und 2019/II als Beschluss in die HV-Einladung aufgenommen.
Nach den letzten Meldungen hatte ich eher vermutet, dass man sich ausschließlich auf die Geschenkkarten konzentrieren möchte, dies scheint mir nach genauerer Durchsicht der HV-Unterlagen nicht zwingend der Fall zu sein. Mal sehen, was die Firma nach der HV im Januar dann an News herausgibt... |