oder Optionsanleihen kann man das Bezugsrecht der Aktionäre wieder unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen. Eine entsprechende Mitteilung erfolgte am 08.05.2018 im Bundesanzeiger:
Tyros AG
Hamburg
ISIN: DE000A2AAB74
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG
Die ordentliche Hauptversammlung vom 3. April 2018 hat beschlossen, den Vorstand bis zum 2. April 2023 zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im Gesamtbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten bezüglich auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 332.750,00 einzuräumen oder aufzuerlegen. Dabei ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den mit der Einberufung der Hauptversammlung am 22. Februar 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 und 8 verwiesen.
Hamburg, im Mai 2018
Der Vorstand
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