Ich versuche es mir ja sachlich im Vorfeld vorzustellen.
Die bohren wie die Wilden um an die Zieltiefen zu kommen für die jeweiligen Folgeschritte / Messungen. Jeder tag länger kostet auch viel Geld. Und wenn diese "Ziel-Bohrung" jetzt zeitlich genau auf dieses Osterwochenende fällt, dass die den Durchbruch schaffen und eine Ölblase anstechen, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass die den Bohrer nochmals 10 Meter zurückziehen,- einen Stopfen bis Dienstag drauf setzen und dann vermelden. Wenn sie auf nennenswertes Öl stoßen , ist es adhoc-pflichtig.
?!
Art. 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 MMVO verpflichtet Emittenten von Wertpapieren zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen, die ihn unmittelbar betreffen. Als Insiderinformationen gelten nach Artikel 7 Absatz 1 a MMVO Informationen über Umstände, die hinreichend konkret sowie nicht öffentlich bekannt sind und sich eignen, den Börsenkurs eines Wertpapiers erheblich zu beeinflussen. Im Fall zugelassener Schuldverschreibungen ist demgegenüber maßgeblich, ob sich die Information potentiell die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beeinträchtigt. Typischerweise erstreckt sich die Publizitätspflicht somit auf bedeutende Beschlüsse leitender Organe, bedeutende Geschäftsabschlüsse, Umstrukturierungen und Unternehmensübernahmen.[1]
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Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass Veröffentlichungen von Ad-hoc-Mitteilungen möglichst außerhalb der Handelszeiten erfolgen sollten, ist entgegengesetztes der Fall. So hat die BaFin in einem Schreiben an die Emittenten explizit darauf hingewiesen, Ad-hoc-Mitteilungen möglichst während der Handelszeiten zu veröffentlichen, um so möglichst gleichzeitig alle Marktteilnehmer, die zu Handelszeiten aktiv sind, zu erreichen.[10] Obwohl viele Bekanntgaben schon vor Handelszeiten erfolgen, um so den Marktteilnehmern die Zeit zu geben über die Nachrichten erst in Ruhe nachzudenken und dann zu handeln, erfolgen insbesondere Bekanntgabe und Durchführung von Accelerated Bookbuildings zur aktiven Marktzeit, oft sogar in der Nachmittagszeit, wenn deutsche und amerikanische Börsen geöffnet haben. Je nach Art der ad-hoc-pflichtigen Mitteilung hat der Gesetzgeber verschiedene Meldefristen bestimmt. Für das Über- oder Unterschreiten von Meldeschwellen liegt die Frist bei vier Handelstagen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ad-hoc-Publizität
Das wäre nach dem deutschen Aktiengesetz Hier ist die Rede von 4 Handelstagen.
Aber,- wenn die auf Öl stoßen oder auch nicht...glaubt mir, dann rattern die Handies in ALASKA an den Feiertagen bei den Familen, Freunden, Bekannten usw. ( Kettenbrief ) ;-) Da ist dann viel Zeit, bis es bei uns landet.
...und mit diesen 7-10 Tagen sollten wir genau in das Wochenenede kommen . Das wird eine komische Sache mit der zeit und der Meldung...
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