Hey Leute,
bei einem öffentlichen Übernahmeangebot muss mindestens der volumengewichtete 3-Monats-Duzchschnittskurs nach Berechnungsschema der BaFin geboten werden (§5 Abs 4 Wertpapierübernahmegesetz-Angebotsverordnung)... dieser Zeitraum ist also noch beeinflusst von einem Zeitabschnitt als die SGL noch > 20 EUR stand... im Moment ca. 15.30 EUR... sobald dieser Durchschnittskurs runterkommt auf das aktuelle Niveau, könnte ich mir vorstellen, dass Susanne sich was überlegt... ist natürlich nur Spekulatius... aber wenn jemand (sag ich jetzt mal) mehr Aktien kaufen wollte und ein WpÜG-Angebot auslösen würde, dann würde dieser jemand das nicht sofort machen, sondern warten, bis der 3-Monats-Durchschnittkurs runtergekommen ist, da er so am besten bzw. am billigsten Aktien einsammeln könnte. Was meint Ihr? Denn jetzt das zu machen, hiesse mindestens 15.30 EUR bieten zu müssen... was meint Ihr?
Ich warte noch eine Weile ... weil ich glaube, dass das wie bei Altana laufen könnte... Susanne glaubt an die Technologie, sonst wäre sie nicht da... und 2. Susanne hat ne Menge Geld, was sie auch irgendwo investieren muss... Nur meine freie Gedanken. |