...ich mich nicht freuen würde, wenn´s so wäre, wie du es sagst, Küstennebel. Bin ja selbst auch investiert! Es mag zwar sein, dass die eingezogenen Aktien nun eine Kapitalrücklage bilden, aber geldwertig finde ich diese nicht.
"Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von neun Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (insgesamt somit EUR 9,00), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von der Aktionärin SWM Treuhand AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 9,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt."
Der Wert von UMT war ja bei der Zusammenlegung nicht mehr so hoch wie der Ausgabebetrag sondern nur noch 5mio - deshalb hab ich etwas Schwierigkeiten den Sachverhalt bilanztechnisch einzuordnen, als ob das alte Grundkapital noch von irgendeiner Relevanz ist. Aber ich bin kein Buchhalter^^ |