erstmal vorsorglich die Mandate für Rückkauf/Ausgabe von Aktien bei den Aktionären geholt. Nach den Regeln für Ausgabe/Rückkauf wird erläutert wozu diese Massnahme dienen soll und wann sie zum Tragen kommt. Der Verwaltungsrat beabsichtigt derzeit nicht, das Aktienausgabemandat auszuüben. Unter Berücksichtigung der Marktsituation und der sich rasch ändernden Landschaft sind die Verwaltungsratsmitglieder jedoch der Ansicht, dass es im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Anteilsinhaber ist, dass die Verwaltungsratsmitglieder das gemäß den Zulassungsvorschriften zulässige Anteilsausgabemandat erlassen, um die Flexibilität bieten, bei Bedarf Mittel zu beschaffen und es der Gesellschaft zu ermöglichen, Aktien schnell als Gegenleistung in einer Transaktion zuzuteilen, was dazu beitragen würde, die strategischen Bedürfnisse der Gesellschaft zu befriedigen und ihrerseits das Wachstum der Gesellschaft zu steigern und den Aktionärswert zu maximieren. Die Gesellschaft versteht die Bedenken der Anteilinhaber hinsichtlich einer möglichen Verwässerung ihrer Beteiligung an der Gesellschaft, wenn das Aktienemissionsmandat ausgeübt wird, und würde daher bei der Inanspruchnahme des Aktienemissionsmandats große Sorgfalt walten lassen.
Derzeit dürfte daher, wenn überhaupt, wohl eher der Rückkauf zum Tragen kommen. |