Juristen dürfte er ein Begriff sein: Marcus Lutter, Gesellschaftsrechtler
Anbei ein Interview von ML mit dem Manager – Magazin.
Es geht darum, inwieweit Bankmanager für den Schaden ihrer Banken haftbar gemacht werden können. Anspruchsgrundlage wäre die Vorschrift des § 93 AktG über die Sorgfaltspflichten von Vorstandsmitgliedern gegenüber der AG: das deutsche Aktiengesetz bestimmt hier, dass alle Vorstände ihre Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt zu erledigen haben. Wenn sie das nicht tun, und der Gesellschaft daraus ein Schaden erwächst, dann sind sie höchstpersönlich schadensersatzpflichtig.
Die entlastende Business Judgement Rule (§ 93 Abs,1 S. 2 AktG) dürfte dabei wohl kaum greifen (= „Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum W o h l e d e r G e s e l l s c h a f t zu handeln.“)
Zunächst wäre einmal allgemein anzumerken, dass Pfandbriefe eine Form der Anleihe sind, die mit besonderen Sicherheiten unterlegt ist und deshalb als eine sicherheitsorientierte Anlageform gilt. Für öffentliche Pfandbriefe bürgt zum Beispiel der Staat. Hypothekenpfandbriefe, wie sie die HRE in großer Zahl herausgegeben hat, sind mit Immobilien abgesichert. Noch nie gab es einen Ausfall dieser Anlageform: Wer die Geduld hat, einen Pfandbrief trotz zwischenzeitlicher Schwankungen der Bewertung bis zum Ende der Laufzeit zu behalten, hat bislang immer sein Geld wieder gesehen.
Der Markt für deutsche Immobilien, die meist als Sicherheiten für die HRE-Hypothekenpfandbriefe dienen, ist außerdem mit dem US-Immobilienmarkt derzeit nicht vergleichbar. Da es am deutschen Immobilienmarkt keine Preisblase und auch kein Subprime-Problem wie in den USA gab, sind die Preise hierzulande auch nicht derart ins Rutschen gekommen wie in Übersee.
Und dass dennoch ein Emittent von Pfandbriefen wie die HRE pleite geht, kann letztlich nur mit dem katastrophalen Missmanagement und der noch katastrophaleren Geschäftspolitik der Leitung der HRE (dazu gehört auch Hr. Funke) zusammenhängen.
Lutter fährt denn auch schweres Geschütz gegen das ehemalige Vorstandsmitglied der HRE, Funke, auf. Zitat:
„Lutter: Die sind schlicht wahnsinnig! Nach allem, was wir wissen, hat Bankchef Georg Funke seine Beauftragten in Irland bar jeder Vernunft Ramschpapiere kaufen lassen und dafür entsprechende Garantien bereitgestellt. Das ist besonders pikant, weil es diese Bank erst seit wenigen Jahren gibt, und weil sie gegründet wurde, um die faulen Kredite der HypoVereinsbank zu entsorgen.
mm.de: Schon damals eine Bad Bank.
Lutter: Ganz genau. Die Hypo Real Estate hat somit allen Grund zur Solidität gehabt. Stattdessen kauft sie die hochseriöse Depfa, eine hundertjährige Pfandbriefanstalt, verlagert sie steuergünstig nach Irland und lässt sie dort Kasinogeschäfte treiben, wie sie die Depfa noch nie gemacht hat. Führen Sie sich vor Augen, wie hanebüchen diese Managemententscheidungen waren!“
Vor diesem Hintergrund massiver Rechtsverletzung dann auch noch 3,5 Mio. € Abfindungsgelder zu verlangen, das zeigt, dass auf dieser Stufe der menschlichen Existenz wohl jedwedes Rechtsbewusstsein gänzlich abhanden gekommen zu sein scheint. Motto: "Frech kommt weiter"
Vor allem ist das doch auch taktisch unklug, Das könnte doch gerade, die derzeitige Leitung der HRE provozieren nach Aufrechungsmöglichkeiten gegen die 3,5 Mio. € aus den genannten Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten zu suchen. Bei den Milliardenbeträgen, um die es hier geht, wäre wohl Hr. Funke der eindeutige Verlierer (die D&O’s – Versicherungen reichen wohl nur bis 100 Mio. €)
Probleme, diese aktienrechtlichen Ansprüche auch durchzusetzen, liegen wohl - in den Verjährungsfristen - in der Geltendmachung der Ansprüche (kann wohl nur der Aufsichtsrat, der aber mit im gleichen Boot sitzen dürfte und es daher tunlichst unterlassen wird, solche Ansprüche einzuklagen).
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/...610977-4,00.html |