Falls ein asiatischer Broker mit dem Verkauf der Sutong-Aktien beauftragt wird und diese Aktionen nicht gem. WpHG gemeldet werden, könnte die deutsche Aufsicht ein Ordnungsgeld in die Insolvenzmasse von Sutong verhängen oder mangels Erfolgsaussichten auch nicht. Die Aufsicht könnte auch die Stimmrechte dieser Aktien einfrieren, aber wen juckt das in Asien ? Den Insolvenzverwalter wohl nicht. |