Die gesundheitlichen Interessen unserer Aktionäre und unserer Mitarbeiter haben für uns oberste Priorität, denen sich andere Interessen im Zweifel vorübergehend unterordnen müssen. Wir machen daher von der gesetzlichen Regelung Gebrauch, die Hauptversammlung zur Vermeidung einer großen Anzahl von Menschen als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Aktionäre der Allianz SE können die Hauptversammlung live und in voller Länge im Online-Service verfolgen. Ihr Stimmrecht können unsere Aktionäre wie gewohnt durch Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisung an Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden.
Für viele Anleger ist die hohe Dividendenrendite der Allianz ein wesentlicher Grund, in unsere Aktie zu investieren, aber nur bei einem entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung können wir die Dividende an unsere Aktionäre auszahlen. Indem wir die Hauptversammlung auf der Grundlage des am 27. März verabschiedeten Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie ohne gesundheitliche Gefährdung von Besuchern planmäßig abhalten können, erhalten unsere rund 650.000 Aktionäre die Dividende in einem Gesamtvolumen von nahezu 4 Milliarden Euro zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Die am 19. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichte Einberufung einer üblichen Präsenzhauptversammlung wurde am 06. April 2020 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger aufgehoben. Die neue Einberufung nach den Regularien einer virtuellen Hauptversammlung wird bis spätestens 14. April 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 9,60 je Aktie bleibt unverändert.
Angesichts der besonderen Umstände der diesjährigen Hauptversammlung entfallen die nicht zeitkritischen Tagesordnungspunkte. Die ursprünglich eingeplanten Tagesordnungspunkte 5 Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Allianz SE und 6 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Allianz SE, die gemäß den Vorschriften der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) zur Abstimmung gestellt werden sollen, werden der Hauptversammlung 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Quelle: Allianz. com / HV |