Hallo Arivaner,
nach langer Zeit schreibe ich mal wieder was, da sich hier im Forum doch etliche clevere Leute befinden.
Heute bekam ich folgenden Brief (ohne Absender):
================================================== Ansetzung des Gewinnübergabetermins für Donnerstag, den 26.01.06
Sehr geehrte Frau (mein Name),
ich kann Ihnen heute eine erfreuliche Mitteilung machen. Das Rubbellos der deutschen Lotteriegesellschaften garantiert Bargeldpreise bis zu 200.000 Euro Staatlich! Das beste daran ist, das staatlich garantierte Gewinne direkt in Bar ausgezahlt werden!
Ich hoffe Sie sitzen, liebe Frau (mein Name), denn Sie sind einer von 30 Rubbellosgewinner und bekommen einen Preis in Höhe von 250,00 Euro aus der Bingo-Sonderziehung garantiert ausgehändigt!
Irrtümer sind ausgeschlossen. Leider konnte ich Sie telefonisch unter der Nummer (meine Tel.-Nr) nicht benachrichtigen, daher erfolgt die Übergabe am:
Donnerstag, den 26.01.06 um 10 Uhr im Gasthaus Zum Gänsekrug, (Straße und Ort).
Hier möchte ich Sie im Rahmen einer kurzen Gewinnübergabeshow, dem Anlass gebührend, mit einem Glas Sekt begrüßen und habe natürlich für Sie als VIP-Gast weder Kosten noch Mühen gescheut und für ihr leibliches Wohl bestens gesorgt. Die Tafel ist geschmückt und für jeden Gast ist reichlich vorbereitet. Ich wünsche schon jetzt guten Appetit.
Jeder VIP-Gast erhält zusätzlich einen prall gefüllten Präsentkorb mit köstlichen Spezialitäten wie z.B. Kaffee, verschiedene Sorten Wurst, Konfitüre, Honig, Wein, frisches Landbrot, Tee, Käse, verschiedene Leckereien und Süßigkeiten, usw.
Für Ehepaare und Paare habe ich zusätzlich 2 hochwertige Bademäntel und eine komplette Bettwäschegarnitur im modernen Design und bester Qualität bereit gestellt. Alles kostenlos!
Achtung, bitte unbedingt beachten: Der Rubbellosgewinn wird sofort und komplett am 26.01.06 in Bar an Sie ausgezahlt. Der Gewinn wird nicht geteilt oder verrechnet. Die Auszahlung erfolgt nur noch an diesem Termin. Ich darf Sie bitten, Ihren Gewinn gegen Vorlage dieses Schreibens persönlich entgegen zu nehmen. Für Gewinnauszahlungen bitte Personalausweis mitbringen.
Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Spass mit Ihrem Gewinn und verbleiben
mit freundlichen Grüßen Monika Ahrens Bingo-Ziehungsaufsicht
(kleingedruckt:) Bei Überfüllung und nach Beginn besteht kein Anspruch auf Einlass oder Leistung. Alle Leistungen nur in Verbindung mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Keine öffentliche Veranstaltung. Kostenbeitrag zwei Euro. Änderungen vorbehalten. Nur für Erwachsene.
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Klasse geschrieben, oder? Da fallen 95% der Rentner drauf rein. Schade, daß sich eine unserer örtlichen Gaststätten für eine solche Verkaufsveranstaltung hergibt.
Gibt es vielleicht irgendeine Möglichkeit, wie man die Veranstalter ärgern könnte? Gewinn einfordern dürfte wahrscheinlich an den wagen Formulierungen scheitern.
Hat einer 'ne Idee?
Übrigens, ich habe nie ein Rubbellos gekauft :-) |