" In Südafrika wurde ein Insolvenzverfahren gegen Steinhoff angestrengt und läuft aktuell."
Danke für die Liveberichte, aber das Insolvenzverfahren läuft noch lange nicht. Seit ungefähr 2 Monaten wird auf Grund unbelegter Anschuldigungen durch Ex - Tekkie Mostert geprüft, ob man überhaupt in SA zuständig wäre ein Insolvenzverfahren gegen eine externe Company zu führen, sollte man der Klage von Mostert stattgeben.
Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Die auch von dir verteidigte Slingers hat von Anfang an die Möglichkeit gehabt die Klage als nicht ausreichend begründet ( fehlende Belege für eine mögliche Insolvenz) abzuweisen, da sie inhaltlich wohl nur Behauptungen enthält. Fr. Slingers kann jede haltlose Klage ad hoc abweisen bzw. Bedingungen stellen die zu erfüllen wären, damit das Gericht sich überhaupt damit beschäftigt.
Somit wäre die Frage, ob das Gericht im Falle einer zugelassenen Klage für ein Insolvenzverfahren überhaupt zuständig wäre nur noch von akademischen Interesse.
Irgendwie hab ich immer das Gefühl, dass das viele nicht verstehen : Man muss nicht vorher klären, ob man für ein Insolvenzverfahren zuständig wäre, wenn der Kläger die Klage auf Liquidation nicht einmal ausreichend begründen kann außerhalb rufschädigender Behauptungen.
Unsinn kann immer abgewiesen werden, das Gericht übergeht hier einfach die Frage der Stichhaltigkeit oder Unsinnigkeit der Klageerhebung und tut so, als müsse die Klage vom Inhalt zugelassen werden, aber dafür müsse ermittelt werden, ob man ein Insolvenzverfahren durchführen darf, auf Kosten weiterer hunderter Millionen Euro Zinsen, die SH zahlen muss, damit eine akademische Frage geklärt werden kann.
Erkläre mir, warum trifft Slingers keine Aussage darüber, ob die Begründung der Klage überhaupt theoretisch ausreicht, selbst bei Zuständigkeit für ein Insolvenzverfahren , um sie zuzulassen und ein Verfahren zu eröffnen ?
Wenn die Klage nur ein Haufen wüster Behauptungen ohne Substanz ist, würde sie abgewiesen, auch bei Zuständigkeit des Gerichts für ein Insolvenzverfahren. Wenn die Klage als Unsinn oder unzureichend begründet beurteilt würde, muss man nicht herausfinden, ob man zuständig wäre das Insolvenzverfahren durchzuführen.
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