Das weiss man seit 2020. Blieb trotzdem unbeachtet.
Da gibt es noch ganz andere Faktoren, die nicht im Fokus der Berichterstattung stehen ... Pflanzenschutzmittel sind grundsätzlich dafür da Nutz-Pflanzen zu schützen. Ein Einsatz in Pflasterritzen, an Bahndämmen, auf versiegelten Flächen ist grundsätzlich verboten. Und dass man das Zeug in Kleingärten verwendet(e), entbehrt auch jedweder Verhältnismässigkeit. Bei meinem Nachbarn sind die Ritzen zwischen den Betonplatten seit letztens frei von Unkraut UND die ersten 3 cm der Betonplatte seitdem auch völlig frei von Moosen, Flechten und Algen. Basta. |