"... auf Kosten des NCCO...".
Das ist so nicht richtig, vom Unternehmen so nämlich nicht erklärt. Verkauft wird das "geistige Eigentum"! Nun, das ist dem Gründe nach richtig was die Übertragung angeht. Denn, soll es hier um eine ja unabhängige Treuhandeinrichtung gehen, dann darf die Einrichtung nicht von einem Dritten bestimmt oder abhängig sein. Eine Frage tut sich mir da auf, als zum einen ein Kaufpreis festgelegt wird, andererseits aber von Beginn an festgelegt wurde, daß die Treuhandeinrichtung den Coin alleinverantwortlich verwalten, nicht jedoch in Gewinnerzielungsabsicht tätig sein darf. Wie und wovon also soll der KP bezahlt werden? Von der hinterlegten Sicherheiten (USD aus dem Coinverkauf) wäre nicht zulässig! Der Verkauf erfolgte unter bestimmten Vorgaben! |