Bitte lesen und nicht weiter spekulieren.. Der Vorstand schlägt vor, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Nennwert jeder Stammaktie des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 0,50 je Stammaktie auf EUR 0,01 je Stammaktie zu reduzieren. Die Kapitalherabsetzung dient dem Ausgleich von Unternehmensverlusten in Höhe von insgesamt EUR 2.111.766.300,56 im Rahmen der nach § 2:108a erforderlichen Maßnahmen. ... Wenn die Hauptversammlung die entsprechenden Beschlüsse zur Durchführung der Kapitalherabsetzung fasst, wird das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt. Durch die Kapitalherabsetzung werden keine Aktien eingezogen. Neben der Verrechnung von Verlusten der Gesellschaft hielt es der Vorstand für sinnvoll, den Nennwert der Stammaktien am Kapital der Gesellschaft zu reduzieren, da der aktuelle Handelspreis der Aktien an den relevanten Börsen unter dem aktuellen Nennwert einer Stammaktien liegt. Nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch ist es grundsätzlich nicht zulässig, Aktien unter dem Nennwert auszugeben. Dieser Beschluss bedarf einer einfachen Mehrheit von über 50 Prozent der abgegebenen Stimmen. |