Hier noch mal der Text: Im folgenden Text beantwortet Damage ein paar interessante Fragen gestellt von ccraider und mir (Antworten beginnen mit >):
„Kann denn der Nennwert von zur Zeit 0,50€ auf der HV verändert werden ohne dass der Kurs vorher auf mind. 0,50€ gestiegen ist? > JA > Abstempeln: Abstempeln in den Niederlanden bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die Anpassung des auf den Aktien angegebenen Wertes (Nennwert). Die Satzung der Gesellschaft (EN: Statutes/Statutory documents) beschreibt, in welchem Fall eine Abstempelung erforderlich ist. Bedenken Sie, dass das Niederländische Recht stark vom Deutschen Recht abweicht. Sicherlich nach 2012, als in den Niederlanden das Eigentumsrecht (Buch 2 of the Civil Code) des B.V.'s/N.V.'s geändert wurde. Innerhalb der Niederlande kann der Nennwert für verschiedene Zwecke viel einfacher angepasst werden. Aproximieren: Bei der Ermittlung des neuen Nennwerts wird der beizulegende Zeitwert angenähert.
So ist es richtig zu verstehen, dass auf der Grundlage des NL-Gesetzes die Änderung von "Nennwert“ z.B. von heute 0,50 € auf 0,10 € leicht von mehr als 75% auf der HV durchgeführt werden kann? Eine Wertsteigerung des Aktienkurses auf 0,50 € ist nicht erforderlich, bevor eine Kapitalmaßnahme vereinbart werden kann? (Deutsches Recht, Aktienzusammenlegung, Re-Split) Zu Ihrer JA Antwort auf meine Frage (siehe oben), kann dies Angst und Zweifel wecken, da viele Investierte einen Anstieg des Aktienkurses auf "Nennwert" 0,50 € vor einer Entscheidung über "Kapitalmaßnahme“ erwarten? Ein „Hochkaufen" des Kurses ist also nicht erforderlich. Der Grund für die Wiedererlangung des Share Value liegt in den Zahlen 2018 und 2019. > Richtig! Sie (Steinhoff) können den Nennwert nach eigenem Ermessen ändern, solange es den gesetzlichen Bestimmungen der Gesellschaft nach niederländischem Recht entspricht. Steinhoff kann und wird den Nennwert der Aktien herabsetzen, da dieser sowohl den Buchwert als auch den Marktwert der Aktien besser widerspiegelt. Dies wird uns als Aktionäre nicht direkt betreffen. Es KANN uns später betreffen, siehe auch Erklärung unten. Ich schätze, dass die meisten Leute wirklich Mühe haben die Buchwerte (Buchhaltung) getrennt von den Aktienkursen zu sehen. Ein weiterer Grund, warum viel über die 50-Cent-Marke gesprochen wird ist, dass die Kredite und Anleihen teilweise wandelbar sind. Diese können auch von der Nennwertänderung betroffen sein, wenn eine Umwandlung stattfindet. Aber: Denken Sie daran, dass das Management immer im besten Interesse des Unternehmens (und damit für uns) handeln sollte, was bedeutet: Wenn eine solche Umwandlung nicht im besten Interesse des Unternehmens wäre, wird es nicht zugelassen bzw. verhindert, wenn sie dazu in der Lage sind. Persönlich denke ich, dass eine Umwandlung dem Unternehmen viel Gutes tun würde. Es beseitigt den Zweifel an der Fähigkeit das Unternehmen nachhaltig fortzuführen (going concern). Vergessen Sie nicht, dass die Kredite im Moment durchschnittlich fast 9% Zinsen verursachen. Wenn z.B. diese Gläubiger Aktionäre werden, bedeutet dies effektiv, dass damit der Wert des Unternehmens steigt, denn es gibt weniger und überschaubarere Schulden. Ich mache mir überhaupt keine Sorgen um die 50-Cent-Marke, solange das Unternehmen überlebt. Es ist eine langfristige Wette auf das Überleben des Unternehmens.
So wird dies tatsächlich die langfristig orientierten Investoren unterstützen, nicht die kurzfristigen Händler. Ihre Beispiele mit den A-Aktien und B-Aktien würde bedeuten, dass die Ausgabe von z.B. B-Aktien an die VEB/TILP Kläger im Rahmen eines Vergleiches erfolgen könnte. Beispiel: 1 alte A-Aktie gekauft vor Dez.2017 mit dem Angebot dafür 10 B-Aktien zu erhalten. Vielleicht kommt daher die Zustimmung die Termine der Gerichtsverfahren in die Zukunft zu verschieben. Sicherlich wird das die Gesamtzahl der Aktien erhöhen. Erst in Kombination mit den Ergebnissen 2018/2019 kann Vertrauen in die Unternehmensfortführung zurück gewonnen werde und damit auch das Interesse an SNH. So kann es heute sein, dass es von Interesse ist (u.a. seitens der Altaktionäre) den Aktienkurs für die nahe Zukunft noch niedrig zu halten. Dies würde es verständlich machen, warum L&S Calls mit Strike 0,007/0,006/0,005 ausgegeben hat. > Noch niemand weiß, was die Besonderheiten eines solchen Deals sein werden. Im Allgemeinen wird seitens der niederländischen Finanzexperten erwartet, dass zwischen 10% und 25% des Schadenersatzes an die Altgesellschafter zurückgezahlt werden. Siehe auch frühere Fälle wie Ahold und Fortis, die in vielerlei Hinsicht sehr ähnlich waren. Der zweite Teil kann wahr sein, ich denke, der Grund für die Turbo-Calls ist auch spekulativer Natur - kombiniert mit dem (wie ich denke, VIEL) zu optimistischen Zeitplan für die Umsetzung der Restrukturierung. Ich persönlich erwarte eine Verzögerung, und nicht nur eine geringfügige! Wenn die Frist 30.06. (CVA) eingehalten wird, dann würde Unmögliches möglich gemacht. Wichtig ist, dass die Leute verstehen, wie extrem positiv und gut das CVA-Verfahren (auf lange Sicht) in Großbritannien für uns als Kleinanleger ist. Warum wohl hat Steinhoff sich für das Vereinigte Königreich entschieden? In den meisten Ländern ist diese Art von Vergleichsverfahren ausdrücklich verboten, bzw. nicht erlaubt. Einer der Gründe, warum LSW sich nach besten Kräften dagegen gewehrt hat. Nach Zustimmung der Gläubiger per 30.05. (wenn ich mich nicht irre), hätte es zu einer Reaktion am Markt kommen müssen, wenn dem Management zugetraut würde, die Umsetzung der Restrukturierung rechtzeitig zum 30.06. abzuschließen. Auch weil dies in der Tat das Vertrauen in die Unternehmensfortführung (going concern) erleichtert. Scheinbar glaubt der Markt nicht, dass das Management die Implementierung rechtzeitig / pünktlich abschließen kann. Auch ich habe meine Zweifel geäußert, aber wahrscheinlich wird es später umgesetzt sein. Wegen dieser möglichen Verlängerung gibt es kurzfristig eine gute Chance auf einen noch niedrigeren Kurs als die aktuellen 8 Cent.
Im Dokument snh_cva_analysis_v1.2 schrieben sie unter: "3. CVA considerations A Company Voluntary Agreement works only (and will only take effect) if the company is inherently profitable. Otherwise, a judge would not allow this. " Im Rahmen der Omnibus Amendments wurden mehrere CVA Änderungen den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt. Bedeutet dies eine erneute Überprüfung der CVA Voraussetzungen? Wenn sich die wirtschaftliche Situation bis zu dieser Abstimmung am 30.05.2019 verschlechtert hätte, könnten die Gläubiger aus diesem Grund die Zustimmung verweigern?
Bedeutet dies eine erneute Überprüfung der CVA Voraussetzungen? > Mit Sicherheit eine Überprüfung, die (theoretisch) bei jeder wesentlichen Änderung durchgeführt wird. In Praxis ist das schon am Anfang entschieden und es gibt (fast, praktisch gesprochen) kein Weg zurück.
Könnten die Gläubiger aus diesem Grund die Zustimmung verweigern? > Ja, aber die Gläubiger würden sich nicht weigern: Ich denke, das Spiel wird so hoch gespielt, dass sie unter Druck gesetzt werden durch das Management, dem CVA zuzustimmen. Die Alternative ist Liquidation und damit bekommen die Gläubiger ganz sicher weniger als unter einem CVA-Verfahren (Denke: Ein sehr großer strategischer Vorteil von Steinhoff ist die kritische Masse, die der Konzern erhalten hat. Das würde im Falle einer Liquidation verschwinden). Es wird vom Management sicherlich so dargestellt, dass dies die beste Wahl für Gläubiger ist (cash value + certainty of this option far outweighs the alternatives). Denken Sie daran, dass alle Kläger auch ein Interesse an Steinhoff haben, das in einem anderen Verfahren als dem CVA von den Gläubigern ebenfalls viel strenger berücksichtigt werden muss als unter dem CVA-Verfahren. Sehr simpel erzählt: Die Gläubiger wählen die Lösung mit der höchsten Rendite+Sicherheit, sofern dies die CVA-Option ist, wählen sie diese wenn möglich. Das Management stellt sicher, dass dies die beste Option für sie (Gläubiger) ist. Wenn das Unternehmen von Natur nicht profitabel war, wäre es gar keine Lösung gewesen (auch nicht nach UK Recht).“
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