Zum Erwerb eigener Aktien durch Maddin:
Ich nehme an, dass du den Erwerb nach 71 Abs. 1 Nr 2 AktG meinst, der ginge ohne HV - Beschluß; es würden nur die üblichen Grenzen nach 71 Abs 2 AktG gelten; die dinger sind dann - wie von dir erwähnt - im umlaufvermögen geparkt (da werden meines wissens eigene aktien immer gebucht, bis entschieden ist, was damit passiert, also z.B. einziehung). wieder ausgegeben an mitarbeiter werden müßten die dinger binnen eines jahres. für adhoc - pflichtig halte ich das aber schon, vor allem wenn es einen vorratsbeschluß der HV zur abgeltung variabler gehaltsbestandteile durch im rahmen einer KE neu ausgegebene aktien gibt - das würde die herde doch beruhigen, wenn er sagen könnte: dieses jahr nicht per KE, dafür nehme ich eigene aktien. wenn er die dinger vergleichsweise kurz vor seiner letzten adhoc vom markt gesaugt haben sollte, wären die relativ teuer bezahlt, dafür gibts dann wieder unabhängig vom buchwert kräftig haue. da ich das volumen der frei gehandelten aktien nicht kenne (Soffin ist sicher nicht dabei, also sind es max. 4,37 Mrd. shares), frage ich mich weiter, ob man 200 mio stück wirklich (knapp 5 % der frei gehandelten shares) geräuschlos vom markt saugen kann. wäre ein nettes bonbon, aber mich würde es vor diesem hintergrund sehr überraschen (bin immer noch auswärts ohne zugriff auf meine wälzer ...). aber überraschung kann maddin ja.
Zum Steuerthema:
Meine Steuerspione meinten zunächst mal: alle bilanzen durchklamüsern, und zwar für mindestens fünf jahre rückwärts (weil das anscheinend der maximale verlustvortragszeitraum ist). nur dann weiß man, was wann gebildet und was wann spätestens aufgelöst werden muss bzw. mit erträgen verrechnet werden kann. ächz ... es wäre nach der adhoc-bombe eigentlich notwendig, aber ich fühle mich manchmal so schwach... zum thema selbst gab es nur die üblichen erklärungen: wertaufholungen machen es notwendig (das ginge ja noch), zwangsauflösung, weil keine erträge mehr zum gegenrechnen da sind, zwangsauflösung wegen ablauf der vortragsfrist und dann noch ein paar varianten, die ich nicht mehr verstanden habe, so in die richtung eingeschränkte verrechnung von verlustvorträgen im konzernverbund in kombination mit eingeschränkter anrechnung der verlustvorträge von auslandstöchtern (ich bin zu doom für sowas). intern haben wir uns - ohne kenntnis der genauen hintergründe - mal auf die variante zwangsauflösung wegen fehlender verrechnungsmöglichkeiten in 2013 und danach fristablauf festgelegt und das durchgespielt. das lästern war groß. allgemeine meinung: solange maddin verlustvorträge hat, soll der die auf jeden fall mit erträgen (z.B. mit denen aus 2012 ohne sondereffekt steuern) regulär verrechnen und ein großes getöse dazu veranstalten, wie toll seine steuerrechtler sind. ferner soll er auch zusehen, dass er auch in 2013 erträge produziert, die er mit den verbleibenden verlustvorträgen verrechnen kann. das setzt wiederum voraus, dass er sondereffekte wie die bereits für q1/13 angesagten - 500 mio restrukturierungsaufwand personal vor sich herschiebt. unterm strich aber einheitliches meinungsbild: ohne genaue kenntnis der zahlen aus den bilanzen und der hintergründe für den sondereffekt q4 kann man es nicht abschließend beurteilen. zum steuerthema noch folgendes: vielleicht hatten wir zwei hinweise im laufe des jahres, die wir nicht weiterverfolgt haben. irgendwann im ersten quartal gabs eine analyse von ING, die haben eine abstufung mit einer höheren steuerbelastung des ergebnisses begründet. wir dachten damals, die hätten was geraucht ... dann gabs von dir (nach q3 glaub ich) den hinweis auf die seltsame konzernsteuerquote (mit der meine steuerspione auch nichts anfangen konnten). da hätten wir vielleicht noch mehr bohren sollen. unterm strich kann man aber auch insoweit sagen: die analis wissen offenbar auch nicht mehr als wir. |