und die Überlegungen bezüglich des FA sind nicht von der Hand zu weisen.
wenn die einmal Lunte gerochen haben, wollen die auch weiterhin die Einkommenssteuer aus Vermietung u Verpachtung, obwohl der Mietvertrag schon ausgelaufen ist.
in der Schweiz ist es tatsächlich so. D.h., wenn man in der Lage ist, Wohnraum zu vermieten, dann rechnet das Finanzamt dir vor, was du hättest erziehlen können, wenn du vermietet hättest. Und darauf muß der Schweizer Steuern zahlen, obwohl er garnicht vermietet hatte.
Man sollte keine schlafenden Hunde wecken. |