Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Octapharma AG
Seidenstrasse 2
8853 Lachen
Schweiz
eingetragen im Schweizer Handelsregister unter CHE-108.025.582
Zielgesellschaft:
SNP Schneider-Neureither & Partner SE
Speyerer Straße 4
69115 Heidelberg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 729172
ISIN: DE0007203705 (WKN: 720370)
Die Octapharma AG, Schweiz ("Bieterin"), hat heute beschlossen, den Aktionären der SNP Schneider-Neureither & Partner SE ("SNP") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SNP mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (" SNP-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Geldleistung in Höhe von EUR 33,50 in bar je SNP-Aktie anzubieten. Die beabsichtigte Höhe der Gegenleistung steht unter der Annahme, dass die Hauptversammlung der SNP für das Geschäftsjahr 2022 keine Dividendenauszahlung beschließt und reduziert sich um eine etwaige Dividendenauszahlung.
Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich außer kartellrechtlichen Angebotsbedingungen keine weiteren Angebotsbedingungen enthalten. Insbesondere wird das Angebot nicht vom Erwerb eines Mindestanteils an Aktien abhängig gemacht werden.
Die Bieterin hat heute mit einem von Petrus Advisers kontrolliertem Fonds eine Vereinbarung über den Erwerb von rund 9,40 % der SNP-Aktien getroffen. Der Vollzug steht unter der Bedingung der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden. Die Bieterin beabsichtigt zudem vor Vollzug des Übernahmeangebots das Aktienpaket von Herrn Wolfgang Marguerre von rund 28,83 % zu erwerben. Beide Erwerbe erfolgen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und ermöglichen der Bieterin Zugriff auf rund 38,22 % der SNP-Aktien.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter
www.angebot-2023.de veröffentlicht und verfügbar sein.
Wichtige Informationen:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SNP-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von SNP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter
www.angebot-2023.de veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend werden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von SNP-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.