@ Footballer
Mehrflugstunden gelten ab der einschliesslich 73. monatlichen Stunde. Man erhält sie mit 120% vergütet, ab der 84. Stunde sind es 140%.
http://www.flugbegleiter.net/flugbegleiter/...tion/verdienst-402.html So wie ich es verstehe muss jeder 73 Std. arbeiten und dann bekommt der Mitarbeiter danach überstunden. Hier ein Beispiel des Monats: http://www.flugbegleiter.net/flugbegleiter/...ll-a-frankfurt-442.html Die Arbeitszeit ist anders geregelt. Sowie es im folgenden Text ersichtlich ist, ist die Zeit die ein Flugbegleiter verwendet um auf dem Flugzeug alles zu vorbereiten und am Boden bei dem Einsatzort nicht die Arbeitszeit. Lediglich nach dem die Passagiere eingestiegen sind und sich der Flugzeug in Bewegung setzt bis es wieder zum Stillstand kommt ist Flugzeit für die der Flugbegleiter bezahlt wird. § 1a Arbeitszeit (1) Arbeitszeit ist jede Zeitspanne, während der ein Besatzungsmitglied auf der Grundlage von Rechtsvorschriften, tariflichen und betrieblichen Regelungen oder von der Aufsichtsbehörde genehmigten Verfahren arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Keine Arbeitszeit ist die Zeit, in der das Besatzungsmitglied ständig erreichbar sein muss, ohne jedoch zur Anwesenheit auf einem Flugplatz oder in den Räumen des Unternehmens verpflichtet zu sein. Vom Unternehmer festgelegte Zeiten, die weder Blockzeit, Flugdienstzeit, Positionierungszeit noch Ruhezeit sind (sog. Neutralzeit), sind auf die jährliche Arbeitszeit anzurechnen.
(2) Die höchstzulässige Arbeitszeit der Besatzungsmitglieder beträgt einschließlich der in dieser Verordnung geregelten Bereitschaftszeit 2.000 Stunden im Kalenderjahr. Mit der 2000 Stunden grenze ist es auf Monatsbasis gleich der obergrenze von 20 Tage a 8 Std. http://www.flugbegleiter.net/flugbegleiter/...tz/2.-dvluftbo-426.html Dass ein Studierter berufseinsteiger der von Montags bis freitags von 8 bis 16 bzw. 20 Uhr arbeitet ist dass wohl ein ärgerniss. Allerdings kann solch ein Studierter auch mehr netto verdienen, sollte er zum Beispiel bei der BASF in der Produktion von 21 Uhr bis 6 Uhr morgens arbeiten. Da bekommt er dafür dass er Nachtsarbeitet zulagen und hat am ende auch um die 2500 Netto. Dafür hat er allerdings gegen den Biorhytmus gearbeitet und ist am Wochenende für garnichts zu gebrauchen. Ebenfalls ist dass im Flugbetrieb so dass flüge um 21 Uhr nach Japan starten und nach 12 Stunden Flugzeit ankommen. Rechnet man dazu dass der Flugbegleiter 3 Std. vor dem Flug wach war (zur arbeit fuhr, packte, flugrelevante unterlagen durchlass) und 2 Std. (passagiere stiegen aus, zoll, passkontrolle, busfahrt ins Hotel) danach, ist er somit 17 std. unterwegs für die Arbeit. Der normale Mensch in einem Bureau hat da mehr Freizeit, schlaff und gewohntes im Arbeitsleben. Kann sich auf jedes Wochenende freuen, planbarkeit und kontinuität im Alltag. All dass wird durch zulagen bei Flugbegleiter kompensiert, wie es auch bei der Industrie bei Schichtarbeit ist und ist Gesetzlich geregelt. Also nicht etwas was die Lufthansa einfach so bezahlt. Weshalb sich ein Studierter darum ärgern sollte.....er hat sich ja auch selbst entschlossen auf dieserweise zu arbeiten und gewiss auch potenzial in naher zukunft mehr zu verdienen. |