ich arbeite seit exakt 02.1990 in der Finanzwirtschaft, Aktien kaufe ich schon länger. Und Haircuts hat es immer gegeben. Und regelmäßig gab es an den Unis und Business-schools Aufschreie in den Aufsätzen, dass so ein Haircut zu Ungerechtigkeiten führen kann.
Meine Fr[]se - sowas hat es auf GbR-GmbH-Ebene auch schon immer gegeben, und hat auch allen Beteiligten weh getan. Existenzen dritter wurden/ werden als Begleitschäden vernichtet. Also nicht Kleinanlegergeld, das sich am Wertpapierfragebogen vorbeigedrängt hat. Existenzen!
So what? Dass es jetzt in der Presse mal wieder aufgetaut wird und Varta ein prominentes und gerne genommenes Beispiel ist, stellt inhaltlich nix wirklich Neues. Was ist denn noch alles ungerecht? Die Market Cap von börsennotierten Unternehmen ist um den Faktor 2000 gestiegen, während im gleichen Zeitraum sich die Löhne nur in einem kaum messbaren Bruchteil dieses Wachstums geändert haben.
Aber die Retailer, meist allesamt Arbeitnehmer, pushen lieber genau diese Börsenkurse; man braucht ja noch nicht mal diesen Faden hier verlassen, um eine Beleg zu finden.
Und an der Börse? Die einen raffen das, die anderen eben nicht. Die einen klappen ein Kapitel zu und machen ihre Arbeit, die anderen jammern. Und jammern noch posthum weiter.
Was ist für den Anleger der Unterschied in den Konsequenzen zu going of public, suspended tradings, hair cuts?
Es ist immer irgendwie doof, wenn man nicht rechtzeitig genug aussteigt.
Als würde es jene, die es jetzt getroffen hat, nur deswegen treffen, und auch zukünftig treffen, weil das Ding Starug heißt. Und als würde dies der neuen dritte Finanzierungsweg in einem Dilemma sein. Du kannst jeden leitenden Banker oder Wirtschaftsprüfer fragen, das ist nix neues. Und an den Unis reichen die Unterrichtsmaterialien dazu bis in die frühen 1970er Jahre zurück. Es gibt zig andere aber viel wesentlicher in den Handel eingreifende, sich ändernde Mechanismen, die auf uns Kleinanleger zukommen und schon zu gekommen sind, und nicht ein verf...ter Wirtschaftsjournalist (oder Lehrstuhlinhaber in adäquater Weise) greift das auf. Nicht einer.
Macht dieses Kapitel zu; eine umgesetzte EU-Richtlinie macht macht man nicht rückgängig.
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