Das ist der Beitrag, der hier wieder nur attackiert wird, nicht diskutiert:
https://www.ariva.de/forum/...014-2025-497990?page=7295#jumppos182378
Ausgangpunkt war dieser Beitrag:
https://www.ariva.de/forum/...014-2025-497990?page=7294#jumppos182363
Darin wurden Fragen gestellt und der Haufebietrag erwähnt:
1. Sind die (der Grossteil der) 1,9 Mrd. verschwunden oder gab es sie (den Grossteil davon) nie? (aus diesem Sachverhalt leiten sich sehr viele Folgen a, leider lässt du deine Meinung dazu nicht durchblicken) 2. Wer kommt als Schadenersatzpflichtiger infrage? (mMn nur EY) 3. Gibt es bei EY überhaupt nennenswerte Summen zu holen? (dazu habe ich im Nachbarthread die 22er Bilanz gezeigt, die nicht wirklich die 1 Mrd. untermauern, die Meimsteph ins Spiel brachte)
Aus folgenden Vorschriften zur Haftung einer Vorstands in einer AG ergibt sich die Haftung von Markus Braun: www.haufe.de/recht/...vorstands_idesk_PI17574_HI14740265.html Lassen wir das Gericht klären, inwieweit von Markus Braun gegen die dort formulierten Grundsätze verstossen wurde. Mir würden da ein paar Punkte einfallen.
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Ich hatte in Erinnerung, den Beitrag spätnachts ausführlich beantwortet zu haben, allerdings habe ich ihn möglicherweise nicht abgeschickt.
In kürze:
1. Ja, es gab das geld, unstrittig, die Frage ist, wie Wirecard formal belegen kann, dass das geld ihnen zusteht. Plausibilitätstest ist mittlerweile abgehakt, da es für sehr viele Fälle mittlerweile den kompletten Geldfluss gibt, der, zusammen mit entsprechenden Zeugenaussagen (auch diese Woche wieder!) zeigt, wie das Geschäft tatsächlich abgelaufen ist. Es fehlen aber die Formalitäten wie z.B. Verträge. Die vom Richter geladenen zeugen, die hier bestätigend aussagen könnten, kommen entweder nicht oder verweigern die (klare) Aussage. Die Tatsache, dass es also keine Beweise dafür gibt, dass es Geld der Wirecard ist, ist das letzte Problem der Verteidigung, denn plausibel erklärt ist das längst! Für mich gibt es noch ein problem: Die Käufe von irgendwelchen portfolios. Waren diese real? Aber an diesem Punkt der Beweisaufnahme sind wir ja noch nicht einmal angekommen!
2. Schadensersatzpflichtig?
Marc Liebscher (ich gratuliere Herrn Liebscher zum Aufstieg in der Hierarchie der Geschädigtenanwälte, der aber noch nicht öffentlich bekanntgegeben wurde) hat dazu 2020 einiges gesagt, eigentlich alles:
Marc erklärt erst das Versagen von EY und äußert sich dann zu den juristischen Ansprüchen (Sprunghinweise, wenn Du es nicht ganz anscheuen möchtest)
https://www.youtube.com/watch?v=wEwIiz5mKsc&t=221s
hier zur BaFin:
https://www.youtube.com/watch?v=wEwIiz5mKsc&t=472s
Thema: warum wurde Wirecard nicht früher gründlich gecheckt?
https://www.youtube.com/watch?v=wEwIiz5mKsc&t=1110s
3. Bei EY ist was zu holen, wenn man die richtige Klage gegen EY Global stellt. Es gibt eine, da teile ich die Auffassung, dass sie im Nichts enden wird, es gibt andere, die ich nicht kenne und es gab eine dritte Angriffsvariante, durchaus erfolgversprechend, da wurde die Klage zurückgezogen, weil der Anwalt icht nur keine Unterstützung bekam, sondern ihm andere Beteiligte noch quergeschossen haben. Leider erfährt die Öffentlichkeit hiervon nichts.
Dann kam der Teil mit Haufe. Dass darin Punkte enthalten sind, die Braun belasten, wird im Ausgangsposting bereits erwähnt, deshalb blieb ich eher bei der anderen Seite.
https://www.ariva.de/forum/...014-2025-497990?page=7295#jumppos182378
Die Braun belastenden Aspekte erwähne ich indirekt einleitend:
"spannendes Ding, aber ich bin da komplett blank... ich müsste mal sehen, ob die genannten Poaragraphen irgendwo stehen (Anklageschriften)"
Deine schmähende Kritik am Rest des Beitrags, wie schon gewohnt ohne jeglichen inhaltlichen Bezug, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich zitiere:
"Unvollständig zitiert, darüber aufbauend Fragen gestellt, die lediglich Ihr eigenes Unwissen belegen.
Da ist juristische Laie doch noch eine freundliche Formulierung. Sind wir schließlich alle, die kein mehrjähriges Studium in der Hinsicht absolviert haben ;) "
Dass es unvollständig zitiert wurde, habe ich gerade noch einmal erläutert.
Im Originalbeitrag hieß es:
"spannendes Ding [sic!], ich müsste mal sehen, ob die genannten Poaragraphen [sic!] irgendwo stehen (Anklageschriften)"
Das ist eine Bezugnahme auf den Inhalt, der folgend - mit Begründung - ausgelassen wird.
Der ursprüngliche Beitrag formulierte, dass in diesem text "Belastungspunkte gegen Braun" enthalten seien. Diese konnte ich spontan nicht erkennen ("da bin ich blank"). Ich müsste die Paragraphen quasi "gegenlesen" gegen die Zivilklage, die habe ich aber nicht vorliegen. Dann müsste ich sie mit hohem Aufwand googlen, um herauszufinden, wo diese Paragraphen eine Rolle spielen. Das habe ich tatsächlich nicht gemacht. Kannst ja Du übernehmen.
Meine folgenden Hinweise beziehen sich auf fragliche Punkte, die ich als diskutabel sehe.
Wenn allerdings gar keine Diskussionsbereitschaft besteht, sondern nur pauschele Schmähkritik kommt ("juristischer Laie noch freundlich") möge mir bitte jemand erklären, was der Sinn davon ist, so einen Beitrag überhaupt zu schreiben?
Natürlich sind meine Anmerkungen fundiert und auch juristisch sinnvoll. Da Du selbst schreibst, kein juristischer Experte zu sein, ist es unverständlich, welchen Sinn Dein Urteil - wie gesagt ohne Inhaltsbezug - überhaupt haben kann.
Hier noch einmal meine Ausführungen:
Das Ding ist wahrscheinlich der casus knaxus
Nach § 93 Abs. 2 AktG haften Vorstandsmitglieder der AG auf Schadensersatz, wenn sie schuldhaft (sic!) ihre Pflichten verletzen und der AG daraus (sic!) ein Schaden entsteht; eine Reihe von Einzeltatbeständen, die Ersatzpflichten begründen, nennt § 93 Abs. 3 AktG. Die Beweislast bezüglich einer fehlenden objektiven Pflichtwidrigkeit oder fehlenden subjektiven Verschuldens obliegt nach § 93 Abs. 2 S. 2 AktG dem Vorstand.
wie will Braun hier rauskommen?
ist aber Zivilrecht, begründet also nicht die U-Haft und im Strafrecht ist die Beweislast beim StA
dass eine Pflichtverletzung nicht vorliegt, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft zu handeln (sog. "Business Judgement Rule").
das wird wiederum kontrovers werden...
wonach dem Vorstand bei der Leitung der Geschäfte ein weites, gerichtlich nicht überprüfbares Ermessen einzuräumen ist, ohne das unternehmerisches Handeln nicht möglich ist !!!
Haftung entfallen, wenn der Vorstand die Entscheidungsgrundlagen sorgfältig ermittelt, sich ausschließlich am Unternehmenswohl orientiert, die Risikobereitschaft nicht überspannt und seine Entscheidung in vollem Verantwortungsbewusstsein getroffen hat. !!!
da wäre ich gespannt, wo genau Du da eine Rechtfertigung rausliest für 15 Jahre Gefängnis oder - bis dato - 4 1/4 Jahre U-Haft
Die Frage geht an den ursprünglichen Fragesteller.
@chaecka
Aber Du kannst mir gerne beantworten, wo DU im Haufelink eine Rechtfertigung für 15 Jahre Gefängnis oder 4 1/4 Jahre U-Haft siehst. Ich sehe keine.
Diese Bewertung schmähst Du ("juristischer laie ist noch freundlich" "Fragen gestellt, die lediglich Ihr eigenes Unwissen belegen")
Weder erfolgt eine Antwort auf die eigentlich einfache Frage noch eine inhaltliche Auseinandersetzung.
Dazwischen habe ich weitere umfangreiche und inhaltlich fundierte Singe geschrieben, ebenfalls ohne Antwort.
Als Fazit bleibt mir nur der Verweis auf meinen Beitrag hier:
https://www.ariva.de/forum/...014-2025-497990?page=7296#jumppos182403
Ich möchte darum bitten, dass entscheidende Aussagen hier zumindest rudimentär belegt werden. Ansonsten ist eine Diskussion sinnlos. Es ist frustrierend, hier mit großem Aufwand Argumente zu äußern, wenn sie dann erneut mit unbelegten Aussagen attackiert werden, ohne dass in irgendeiner Weise auf die Argumente eingegangen wird.
Das ist keine sinnvolle Diskussion.
Vielen dank!
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