wurde kurz nach der Insolvenzeröffnung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit, in einem Sanierungsplan festgelegt. Darin verpflichten sich die Gläubiger ihre Forderungen für einen bestimmten Zeitraum ruhen zu lassen. Desweiteren verzichten sie auf einen Teil ihrer Forderungen (meistens zwischen 20-80%). Im Gegenzug muß nach einem bestimmten Zeitraum das insolvente Unternehmen in der Lage sein, u.a. auch Zinszahlungen an die Gläubiger zu leisten. Parallel dazu wird das Unternehmen zum Verkauf angeboten. Der IV hat nun die Aufgabe in regelmäßigen Abständen einen Zwischenbericht über die wirtschaftliche Lage und den Verkaufsprozeß an die Gläubiger zu liefern und den Verkaufsauftrag durchzuführen. Sowie den Masseerhalt aller Vermögensgegenstände zu sichern (z.B. durch Fortführung der Geschäftstätigkeit incl. einer evt. Weiterntwicklung). Ist die Stillhaltefrist der Gläubiger abgelaufen oder gibt es Zweifel oder Hinweise für die Nichteinhaltung der vereinbarten Zwischenziele (z.B.säumige Zinszahlungen) können die Gläubiger mit einfacher Mehrheit die sofortige Zwangsverwertung beschließen. Ist die Verschuldung eines insolventen Unternehmens nicht all zu hoch, bestehen bei einem intakten Geschäftsmodell gute Aussichten einen Käufer für das gesamte Unternehmen oder wenigstens des Kernbereiches zu finden. Im vorliegenden Fall wie hier bei der TAE, scheint aber die Verschuldung so hoch zu sein, dass gemessen am Umsatz, sich kein Käufer für die gesamte TAE finden würde. Dies war Kübler schon von Beginn an klar. Deshalb hat er den potentiellen Käufern angeboten, die TAE "stückchenweise" per Asset Deal zu übernehmen. Dabei übernimmt/en der/die Käufer nur die Unternehmensteile (Patente, Anlagen, Maschinen, Arbeitsverträge, Gebäude. Grundstücke,...) die für ihn absolut notwendig/interessant sind. Der große Vorteil für den Käufer: Er wird nicht Rechtsnachfolger im juristischen Sinn, übernimmt keine Altschulden bzw.-verpflichtungen und bezahlt nur für das was er wirklich benötigt. Der Nachteil für die Gläubiger: Der vereinbarte Mindestpreis wird meist nicht erreicht. Weil nicht alle Vermögensgegenstände verkauft werden. Eine Möglichkeit diesen Nachteil ausgleichen zu können besteht in der Bieterauktion als Verkaufsform. Allerdings ist die Vorbereitung dafür erheblich zeitaufwändiger als der Verkauf der TAE als Ganzes. Sollten zwischenzeitlich die Vorraussetzungen entfallen sein, die seinerzeit zur Antragstellung der Insolvenz geführt haben, kann mit Einverständnis der Gläubiger der Insolvenzstatus aufgehoben werden. In diesem Fall würden sich die Gläubiger aber wahrscheinlich an den Eigentümer der TAE wenden: Den IV der Thielert AG Dr. Achim Ahrendt. Und ihn erneut mit dem Verkauf, zur Begleichung ihrer Forderungen, beauftragen. Egal wie es kommt, die Aktionäre werden, wie Kübler es im Fliegermagazininterview 4-2011 schon ankündigte "höchstwahrscheinlich leer ausgehen". |