Morgen zusammen
Wenn wir davon ausgehen, dass WMI-Altwerte treuhändisch verwaltet werden, dann gibt es nicht sehr viele logische Varianten:
Die 75/25 Verteilung ist gerichtlich auf den Wasserfall und somit auf das Konkursverfahren beschränkt. Da kann es nur noch etwas geben, wenn da noch irgend ein "Fass" aufgemacht wird... sehr sehr unwahrscheinlich.
Die Variante, dass alle Altaktionäre beteiligt werden, fällt alleine schon aus technischer Sicht weg. Kein Mensch kann da im Nachhinein regeln oder auch bestimmen, welche Altaktionäre mit welchem Anteil beteiligt werden.
Altaktionäre vor dem Konkurs können nur was bekommen, wenn der Bankraub vor Gericht verhandelt würde und die Schuld der Bankräuber festgestellt würde. Dann gäbe es entweder Vergleiche oder Strafzahlungen... Wahrscheinlichkeit ultragering
Altaktionäre innerhalb des Konkurses haben gar keinen rechtlichen Anspruch und theoretische Anteile können niemals genau bestimmt werden, denn was da zu- und verkauft wurde, lässt sich gar nicht mehr nachvollziehen... völlig unmöglich, eine solche Variante weiter durchzudenken.
Altaktionäre, die Release erteilt haben, sind die einzig rechtlich und praktisch nachvollziehbare Aktionärsgruppe, die existiert. Deren Daten sind bei der DTC fix und können ohne Probleme in einem genaues Verhältnis zu kommenden Werten angegeben/berechnet werden.
Die COOP-Aktionäre, die nach dem Releasestart hinzugekommen sind, haben rechtlich nur Anteil an allem, was zur Firma gehört. Also alles, was die WMIH in 2012 direkt mitgebracht hat. Und das war gerichtlich festgelegt. Alles, was sich bis heute entwickelt hat, ist Firmengeschäft, an dem jeder COOP-Aktionär jetzt teilnimmt. Wer verkauft ist raus, wer kauft ist drin. Ganz logisch.
Gibt es WMI-Altwerte, sind es "Safe-Harbor-Werte", die auf Treuhandkonten aufbewahrt und von Treuhändern verwaltet werden. Laufende Zuflüsse und Zinsen werden so lange aufsummiert, bis eine Freigabeverteilung erfolgt. Die Begünstigten sind in dem Falle die klar zu identifizierenden Besitzer. Und da es um WMI-Besitz geht, der aber nicht den Wasserfall betrifft, bleiben nur noch die Escrow-Besitzer übrig, die immer noch genau nachvollziehbar sind UND WMI-Anteilseigner sind... sowohl innerhalb des Wasserfalls, als auch außerhalb. "Innerhalb" ist soweit fertig "Außerhalb" ist nach wie vor durch das nicht abgeschlossenen Konkursverwaltungsverfahren noch nicht freigegeben.
Und auf diese Freigabe warten ja alle Escrow-Besitzer.
LG union |