Das wäre ja das selbe wenn ich anfallende Spekulations-Verluste beim Finanzamt geltend machen will, aber gleichzeitig meine Aktien nicht verkaufen will :-) Entweder ich nehme, das was ich noch bekomme (Quote) und realisiere meine Verluste durch meinen Verzicht und kann dann diesen Verlust beim Finanzamt geltend machen, oder ich verzichte auf die Quote und behalte meine Forderungen aufrecht und hoffe auf einen Ausgleich meiner Forderungen. Beides Gleichzeitig funktioniert nicht. Wenn bei einer Insolvenz eine Quote bezahlt wird, dann ist dies ein Ausgleich für die noch bestehenden Forderungen, da einfach keine höhere Insolvenzmasse zu Verfügung steht. Also warum soll erst darüber Abgestimmt werden bei einer Gläubigerversammlung !? Es müßen halt alle Gläubiger zustimmen. Klar können Börsenmäntel hochverschuldet zurück bleiben, nur dann besteht dieser Börsenmantel weiterhin und somit auch die Forderungen. Das passiert meist deshalb wenn die Quote Unterirdisch schlecht ist, wie bei Beate und die Gläubiger auf die paar tausend Euro auch noch verzichten. Was ja hier bei Beate komischerweise höchst ungewöhnlich ist bzw. nachvollziehbar wenn die Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten und diese dann steuerlich geltend machen. Wie schon mal geschrieben, wie sollen denn die Forderungen weiter bestehen können wenn diese steuerlich geltend gemacht werden !? Das Finanzamt würde sich zu tote lachen bei so einem Antrag bzw. so einer Erklärung ! |