Bin mal ein bissl über Thema Rückstellungen gestolpert, da Rückstellungen in der GuV- und in der CashFlow-Rechnung immer wieder größere Position einnehmen. Interessant dabei ist für mich der Fall, wenn Rückstellungen aufgelöst werden. Denn nach meinen Informationen steigt der Gewinn in dem zeitraum "künstlich", in dem Rückstellungen z.B. aufgrund von Nichteintreten eines Aufwandes gewinnerhöhend verbucht werden. Ist mir noch nicht so häufig in Geschäftsberichjten über den Weg gelaufen, dass explizit ein "außerordentlicher Ertrag aufgrund von Auflösungen von Rückstellungen" ausgewiesen wurde. Man kann diese Fälle aber wahrscheinlich sehr deutlich in der CashFlow-Rechnungen "entlarven". Gibt`s weitere Erfahrungen / Meinungen zu diesem Thema ? Ökonomische Folgen der Rückstellungsbildung (Quelle: Wikipedia) Die Folge der Bildung einer Rückstellung ist, dass Aufwand vorgezogen wird, es wird ein Aufwand verbucht, ohne dass tatsächlich Mittel abfließen. Rückstellungen können damit als Instrument der Innenfinanzierung verwendet werden. Im Jahr der Rückstellungsbildung wird der Jahresüberschuss im Jahresabschluss reduziert (bzw. ein Jahresfehlbetrag erhöht sich). Damit steht weniger Gewinn zur Ausschüttung als Dividende zur Verfügung und es wird weniger Gewinn der Besteuerung unterworfen. Das Eigenkapital des Unternehmens reduziert sich entsprechend. Im Jahr der Rückstellungsauflösung kommt es zu einem entsprechend höheren Gewinnausweis, als wenn keine Rückstellung gebildet worden wäre. Drohverlustrückstellungen werden steuerrechtlich nicht anerkannt. Beispiel: Im Jahr 2001 wird ein Unternehmen im Rahmen einer Produkthaftungsklage auf Schadensersatz in Höhe von 100.000 € verklagt, der Prozess soll 2002 stattfinden. Wenn es mit dem Verlust des Prozesses rechnen muss ("es müssen mehr Gründe dafür als dagegen sprechen") muss es zwingend eine Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe der erwarteten Summe bilden. Im Jahr 2001 verringert sich der Gewinn (und das Eigenkapital) entsprechend um 100.000 €, gebucht wird z.B. außerordentlicher Aufwand an Rückstellungen 100.000 € · Geht der Prozess tatsächlich verloren, so ist die tatsächliche Schadensersatzzahlung, wenn sie mit der Rückstellung übereinstimmt, erfolgsneutral, dem Aufwand aus dem zu zahlenden Schadensersatz steht ein Erfolg in gleicher Höhe aus der Auflösung der Rückstellung gegenüber. Geschäftsjahr | 2001 | 2002 | 2001 und 2002 | | Mit Rückstellungsbildung | Gewinn | -100.000 € | 0 | -100.000 € | | Ohne Rückstellungsbildung | Gewinn | 0 | -100.000 € | -100.000 € |
· Gewinnt das Unternehmen den Prozess dagegen, so wird die Rückstellung natürlich ebenfalls aufgelöst. Dies erhöht den Gewinn im Jahr 2002 um 100.000 €. Geschäftsjahr | 2001 | 2002 | 2001 und 2002 | | Mit Rückstellungsbildung | Gewinn | -100.000 € | +100.000 € | 0 | | Ohne Rückstellungsbildung | Gewinn | 0 | 0 | 0 |
Das Beispiel zeigt, dass, unabhängig davon, ob der Prozess letztlich verloren wird oder nicht, der Gewinn jeweils unabhängig von der Rückstellungsbildung in der Summenbetrachtung über beide Perioden identisch ist. Der Verlust wird durch die Rückstellungsbildung nur vorgezogen. Dies hat für die Steuereinnahmen des Staates die Konsequenz, dass er Steuereinnahmen später erzielt. Wenn zwischen den beiden Jahren keine Steuertarifänderung stattfindet, führt die Rückstellungsbildung nicht zu endgültigen Steuerausfällen des Staates. |