Es ist die Rede von Bilanzaktiva Steinhoff Europe. Es geht hierbei lediglich um die Aktiva der Steinhoff Europe. Die Steinhoff Europe fließt in den Konzernabschluss der Steinhoff International Holding ein.
Hintergrund dürfte sein, dass seinerzeit Steinhoff Europe zusammen mit dem Co Chef von XXXL Lutz ein Joint Venture hatten. Joint Venture bedeutet, dass sich z.B. 2 Unternehmen je 50 Prozent der Anteile an einem 3. Unternehmen teilen. Bei der Frage der Konsolidierung sieht es dann so aus, dass Steinhoff Europe dieses JV nach IFRS at Equity in den Konzernabschluss konsolidieren muss. Steinhoff Europe hat dieses JV jedoch voll konsolidiert. Der ausgewiesene Umsatz, aber auch die ausgewiesenen Aufwendungen wären folglich tatsächlich doppelt so hoch angegeben.
In diesem Zusammenhang die Brücke zur Strafanzeige wegen Urkundenfälschung: Steinhoff hätte das JV dann vollkonsolidieren dürfen, wenn der JV Partner z.B. Abstriche bei den Stimmrechten gegen Gebühr eingeräumt hätte. Es wurde im Zuge von Durchsuchungen ein Schriftstück gefunden mit der Unterschrift vermutlich der XXXL Lutz Person, die jedoch bestreitet das Schriftstück überhaupt zu kennen.
So wie es ausschaut stimmt das wohl, bzw. erfolgte wohl eine unrechtmäßige Vollkonsolidierung. Wenn es jedoch nur das wäre, wäre alles halb so wild. Dann hätte eine Tochter der Steinhoff International, nämlich die Steinhoff Europe bei einem Ihrer Tochterunternehmen stets (sehr einfach ausgedrückt) 100 Prozent aller Aktiva, Passiva, Aufwendungen und Erträge in den Jahres- bzw. Konzernabschluss konsolidiert obwohl nur hätten grob 50 Prozent konsolidiert werden dürfen.
Das Ergebnis wäre im Verhältnis zur Bilanzsumme und dem gesamten Konzerneigenkapital, nun ja, marginal. Und wenn nichts mehr hinzukommt, ist dies die "Bilanzfälschung" von der wir immer salopp lesen und die damit nämlich gar keine wäre. |