bei einem Sieg der Kläger keine Revision einlegen, weil sie froh sind, die Streitigkeiten mit Zahlung von Bagatellbeträgen ad acta gelegt zu haben. Für Freddie-Aktien würde es bei einem Sieg ca. 11 Cents geben, für die JPS je nach Typ 1,50 bis drei Dollar Entschädigung. Für Fannie-Stammaktionäre gäbe es nichts.
Ursprünglich hatten die Fairholme-Kläger deutlich mehr haben wollen, nämlich den vollen Nennwert der JPS plus Verzugszinsen von 6 % ab 2012. Das wären dann z. B. für JPS wie FNMAS, FNMAT oder FMCC rund 35 Dollar Entschädigung gewesen. Lamberth hatte jedoch bereits im ersten Prozess im Okt. die Entschädigungssumme stark reduziert - und zwar auf den Kursverlust der jeweiligen Aktien am Tag des NWS-Verkündung in 2012. Alles andere, behauptete Lamberth, wäre "spekulativ" gewesen.
Für die Regierung gäbe es bei Akzeptanz des Klägersiegs im Lamberthprozesses (ohne Revision) das bequeme Vorzeigeargument, die Kläger ja nun bereits hinreichend entschädigt zu haben. Damit könnten weitere Klagen abgewürgt werden. Wenn die juristischen Hürden weitgehend aus dem Weg geräumt sind, würde auch eine Freilassung/KE möglich. Vorher - mit zig offenen Prozessen - ginge es wohl auch rein rechtlich gar nicht.
So profitabel, wie FnF selbst unter schwersten Krisenbedingungen operieren (# 724), wird die Regierung das 2012 aufgetischte (verlogene) Argument, wonach das Geschäftsmodell von FnF fehlerhaft sei und nichts tauge (dies sollte die "Abwicklung" der Firmen via NWS rechtfertigen), nicht noch einmal aufwärmen können.
Die Regierung muss sich vielmehr Sorgen machen, dass in der Öffentlichkeit ruchbar wird, dass auch 2008 keine ernsthaften Schieflagen bei FnF vorlagen (was ja definitiv stimmt), und dass die von ihr bis heute (zuletzt von Lamberth) vorgetragene Behauptung, FnF hätten "die Bankenkrise 2008 verursacht", eine Lüge und Dreistigkeit sondergleichen darstellt.
Ein Sieg der Kläger im Lamberthprozess wäre auch ein Politikum. Es könnte sein, dass dann auch größere Zeitungen wie das WSJ über die Schieflagen aus 2008 und 2012 berichten, was für die Regierung unbequem werden könnte. Freilassung/KE wäre dann eine Form der Vorwärtsverteidigung. |