Am 12. Oktober 2010 haben wir im Verlauf des späten Nachmittags erfahren, dass im elektronischen Bundesanzeiger ein Verlangen zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der PEH veröffentlicht worden ist. Uns ist bis dato dieses Verlangen nicht offiziell zugestellt worden. Wir haben im Vorstand und mit unserem Rechtsberater darüber eingehend beraten. Anschließend hat der Vorstand einstimmig festgestellt, dass keine Adhoc-Pflicht vorliegt, da das Thema bereits durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger allgemein bekannt ist. Wir werden den Sachverhalt entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und aufsichtsrechtlichen Erfordernissen mit der notwendigen Sorgfalt behandeln. Es handelt sich aus unserer Sicht um einen zwar nicht alltäglichen Vorgang, aber um einen, mit dem wir im Rahmen der Aktionärsdemokratie jederzeit rechnen müssen. Vor diesem Hintergrund sehen wir dem Verlangen unserer Aktionäre mit aller Ernsthaftigkeit entgegen. Den weiteren Vorgang werden wir rational und unaufgeregt bearbeiten. |