Um nach Chapter 11 Insolvenz beantragen zu können, muss das Unternehmen nicht insolvent sein. Es genügt, wenn es potentiell von einer großen Forderungssumme bedroht ist, wie z. B. die Asbestproduzenten in den Vereinigten Staaten. Ein Unternehmen kann vorausschauend feststellen, dass es unfähig sein wird, eine zukünftige hohe Schadensersatzsumme zu zahlen, auch wenn es derzeit noch über ausreichend Finanzmittel verfügt, um seine aktuellen Schulden zu begleichen. Das gleiche gilt, wenn ein Unternehmen angesichts der festen laufenden Ausgaben nicht in der Lage ist, profitabel zu arbeiten. Ein anderer Anlass kann die Neubewertung des Unternehmensvermögens sein. Beispiel: Im Rahmen der wirtschaftlichen Probleme der gesamten US-Stahlindustrie (1985 bis 1999) sanken deren Einnahmen erheblich.
Die Zeit für die Reorganisierung kann mehrere Wochen bis Jahre betragen. Das hängt stark von dem Verhältnis und der Zusammenarbeit des Unternehmens, den Gläubigern und den Aktionären vor und nach Einreichung der Insolvenz nach Chapter 11 ab. Ein typischer Chapter-11-Fall dauert zwei Jahre. In dieser Zeit wird das Unternehmen vom Aufsichtsrat und vom Management geführt. Das Unternehmen ist verpflichtet, alle seine Rechnungen und Ausgaben zu begleichen, die nach der Insolvenzeinreichung fällig geworden sind. Die meisten Altforderungen werden jedoch nicht beglichen - nicht bevor das Insolvenzgericht (bankruptcy court) den Restrukturierungsplan bestätigt hat. Der Sinn von Chapter 11 [Bearbeiten]
Man geht allgemein davon aus, dass das gesamte funktionierende Unternehmen wesentlich mehr wert ist, als man durch den Verkauf seiner Einzelteile (Einzelunternehmen, Vermögen) erzielen würde. Folglich ist es der ökonomischste Weg, einem ins Straucheln geratenen Unternehmen die Fortführung des Geschäftsbetriebes zu ermöglichen. Dazu werden einige Schulden gestrichen, und das Unternehmen geht in das Eigentum der Gläubiger über, deren Forderungen gestrichen wurden. So werden Arbeitsplätze erhalten, und der Betrieb bleibt erhalten. Die Interessen der Gläubiger werden am besten geschützt, wenn der Betrieb Gewinne abwirft, indem er profitabel weiterarbeitet. Bei der Zerschlagung eines Betriebes (Chapter 7) ist der Gesamtverlust meist höher. |