JAXX AG bereitet Schadenersatzklage gegen Lotto-Kartell in Millionenhoehe vor
- Bundesgerichtshof bestaetigt endgueltig Rechtswidrigkeit des
Boykotts von gewerblichen Spielvermittlern durch die Lottogesellschaften
- Kartellsenat des BGH verweist auf erhebliche Bedenken der
EU-Kommission am Gluecksspielstaatsvertrag
Karlsruhe/Altenholz, 14. August 2008 ? Der Bundesgerichtshof hat heute in seinem Lotto-Kartellurteil die Grundlage fuer umfassende Schadenersatzklagen gegen das deutsche Lotto-Kartell geschaffen. Der BGH hat letztinstanzlich festgestellt, dass die Lottogesellschaften Umsaetze von gewerblichen Spielvermittlern wie JAXX nicht boykottieren duerfen. Ausserdem verwiesen die Karlsruher Richter in ihrem Urteilsspruch auf die erheblichen Bedenken der Europaeischen Kommission an der Rechtmaessigkeit des seit Anfang des Jahres geltenden Gluecksspielstaatsvertrags und auf die hierzu anstehende Entscheidung des Europaeischen Gerichtshofs.
Der Gluecksspielspezialist JAXX AG (ehem. FLUXX AG, ISIN DE000A0JRU67) begruesst ausdruecklich das Urteil im Wettbewerbsstreit zwischen dem Bundeskartellamt und den deutschen Lottogesellschaften. Stefan Haenel, Vorstand Finanzen, Recht und Personal der JAXX AG:
'Wir sind sehr zufrieden mit dem Richterspruch, da er den Beschluss des Kartellamts in allen Punkten, die unser Geschaeft betreffen, vollumfaenglich bestaetigt.'
Ursache der Auseinandersetzung war das im Jahr 2005 gestartete Projekt von JAXX, Lottoscheine ueber Terminals in Supermaerkten und Tankstellen zu vermitteln. Um die eigenen rund 25.000 Lottoannahmestellen vor dem unliebsamen Wettbewerb zu schuetzen, hatten die 16 Landesgesellschaften beschlossen, Umsaetze aus dem so genannten 'terrestrischen Vertrieb'
von privaten Vermittlern nicht anzunehmen. Das Bundeskartellamt stellte daraufhin im August 2006 fest: Dieser Boykott verstoesst gegen deutsches und europaeisches Wettbewerbsrecht.
Obwohl auch das Oberlandesgericht Duesseldorf im Juni 2007 den Kartellamtsbeschluss bestaetigte, versuchten einzelne Lottogesellschaften das Geschaeft von JAXX weiterhin zu behindern, zum Beispiel mittels Abmahnungen und rechtswidriger Kuendigungen.
'Der uns aus dem Boykott und seinen Auswirkungen entstandene Schaden summiert sich mittlerweile auf einen deutlich siebenstelligen Betrag', so Stefan Haenel. 'Wir werden die Ansprueche umgehend mit unseren Anwalten pruefen und zuegig durchsetzen.
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Gruss Moya