ob 2,50 Euro oder 250 Euro - komischerweise schrecken "Anleger" fast immer vor solch einer kleinen Ausgabe zurück und setzen lieber große Summen in den Sand.
"In früheren Zeiten", also etwa vor 1990, war vielen Menschen nicht bekannt, wo und wie man Auskünfte einholt. Und das kostete dann pro Firma vielleicht 200 Mark. Aber häufig siegten dennoch die Schwätzer mit ihren Verlockungen über eine gesunde Skepsis.
Und ganz frech war "unser Freund" Heinz Heinrich Hensley-Piroth:
So um 1985 herum, sein Telephonverkäufer und späterer "Niederlassungsleiter" der EFB in München, Holger Werner S., hatte einen Kiosk-Besitzer in der Frankfurter Gegend beschwatzt, sich an der Optionszockerei zu beteiligen (mit 38% Provision + Kickback für EFB). Selbstverständlich verlor der Kiosk-Betreiber sein Geld. Er klagte gegen EFB/S. Das zuständige Amtsgericht wies die Klage ab mit der Begründung, weil er ja auch Lottoscheine verkaufe, habe er sich über den Charakter seiner "Geldanlage" klar sein müssen.
Heinz Heinrich Hensley-Piroth ließ daraufhin eine Sonderausgabe für seine EFB-Klitschen drucken mit dem vollen Abdruck des Urteils. Ob allerdings eine höhere Instanz anders entschied, ist mir nicht bekannt. |