da ist dann nix mehr zu wollen ! bei der Trennung wird eine max. Deckungssumme vereinbart, und das wars dann. die trennung kann auch ein Insolvenz-Verwalter nicht verhindern, er verwaltet eben, und das war es auch dann. Kommt dann "viel später" ein Verwaltungs-Gericht zu dem Schluss, das dort nicht alles ganz kocher war, zahlt man eben diese lächerliche Summe des Strafrechtes , anstatt andauernd Mrd nach USA zu überweisen,
aber absolut niemand kann 2 AG'S zwingen , wieder zu fusionieren, wenn die beiden Nicht-Körperschaften das nicht wollen, ebenso kann eine Aufspaltung nicht verhindert werden, wenn die Aktionäre (Eigentümer) in einer Sonder-HV dem zustimmen.
Beim Staat geht das alles, ich erinnere an Esperanto Santo , wo der port. Staat über Nacht eine neue Bank gründete, die Assets in die neue Bank verfrachteten, Die Aktinäre und Gläubiger blieben auf Schrott sitzen. |