eine zeitliche Befristung der Gutscheine wird zwar immer wieder wild diskutiert aber es ist nicht zu beanstanden, wenn der Verkäufer der Gutscheine diese zeitlich befristet.
Beispielsweise gab es auch Gutscheine für Frühstück in bestimmten Cafés. Von diesen gibt es einige schon nicht mehr. Wenn der Gutschein aber ohnehin abgelaufen ist, dann ist das halt so. Man bekommt ja einen Gutschein. Es ist juristisch wie eine Option zu sehen. Ist diese abgelaufen, dann ist sie "zu Recht"! wertlos und erzeugt beim Herausgeber einen a.o. Gewinn. Anders ist es, wenn eine zu kurze Frist besteht oder man auf Verlängerungsanfragen oder Tauschmöglichkeiten von Gutscheinen nicht eingeht. Auch wäre es sinnvoll für Gutscheine einen eigenen Zweitmarkt (ausser Ebay) einzurichten. So wie es Eventim beispielsweise macht. Ich weiß nicht, ob man bei Pro7Sat1 für Jochen Schweizer Zweitmarkt und Verlängerung anbietet um seinen Teil zur Einlösbarkeit beizutragen. Ich halte Pro7Sat1 allerdings nicht für unseriös und nicht vergleichbar mit einigen Onlinebuden, die versuchen den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Durch die Verhinderung der Einlösbarkeit von Gutscheinen durch Corona, muss man sicherlich die Laufzeiten verlängern oder auch einen Tausch oder eine Rückgabe gegen (teilweise deutlichen) Abschlag anbieten. Vermutlich wäre es juristisch schlau von vorn herein die Höhe des Abschlages bei Rücknahme und dessen zeitliche Möglichkeit von vornherein auf jedem Gutschein zu erläutern. Vielleicht macht man das ja auch schon. Ich erinnere mich, dass mir vor ca. 10 Jahren mal ein Jochen Schweizer Gutschein für ein Frühstück geschenkt wurde. Leider bin ich Langschläfer und konnte diesen daher nie einlösen. Ich dachte aber immer, wenn ich dann mal früh aufstehe, dann könnte ich es ja vielleicht mal hinbekommen. Es kam aber hinzu, dass die Lokalität eine gute Autostunde von mir entfernt war und auch Parkplatz suchen am morgen sehr anstrengend sein kann. Zudem habe ich morgens eh nie Hunger. Somit ist dann der Gutschein nach 2 oder 3 Jahren verfallen. Ich versuche auch nicht irgendwas geltend zu machen. Fakt ist, wäre es ein Gutschein für ein Tandemsprung oder ein Flug mit einem Hubschrauber gewesen, hätte man es sicherlich als Event eingeplant. Wäre dafür auch weite Strecken an den Ort des Geschehend gefahren oder hätte es notfalls weiter verschenkt, wenn die Angst vor dem Sprung oder dem Flug zu groß gewesen wäre. Aber wie oder an wen will man denn einen Frühstücksgutschein weitergeben (wenn man nicht jemanden kennte der zufällig neben dem Lokal wohnt) ? Der verfällt dann halt. |