Vielen Dank für Deine Ausführungen. Ich habe jedoch große zweifel, ob es passt.
Zum einen ist die Bilanzierung nach IFRS für Kapitalgesellschaften nicht zwingend. Auch nicht für börsennotierte Unternehmen. Der Einzelabschluss muss weiterhin auch nach HGB erstellt werden, sofern es eine deutsche AG ist. Das trifft auch IR aber nicht (mehr) zu.
Der andere Punkt: Nicht alles in der IFRS-Bilanz darf nach Marktwert bilanziert werden. Bei Beteiligungen im Sachanlagevermögen habe ich da Zweifel, ob es möglich ist. Wir haben es hier im übrigen mit Start ups zu tun, die erst noch aufgepeppelt werden müssen. Es geht bei RI nicht um den Kauf von existierenden Unternehmen, bei denen im Rahmen der Erstkonsolidierung stille Reserven aufgedeckt werden.
Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass bei solchen Unternehmen derartige stille Reserven in größerem Umfang vorhanden sind.
Bis zu einem klaren Nachweis bleibe ich bei meiner Vermutung, dass da an anderer Stelle Unsinn verbreitet wurde.
Jetzt ziehe ich mich hier allmählich wieder zurück. Der Rebound läuft, alles im Plan, heute und morgen werde ich dann die Gewinne realisieren. Und das war es dann (erst mal wieder) mit RI. |