Diese Newco 10 Forderung an die SEAG entstand durch die Verschmelzung der ehemaligen Westersteder Gesellschaften: Tau Enterprises GmbH Omega Enterprises GmbH BST Enterprises GmbH Im Screenshot sind sie als verbundene Gläubiger 2018 zur Abstimmung in Sachen SEAG CVA (Insolvenzverfahren) mit aufgeführt. Die Summe in der Newco 10 Bilanz basiert auf Ende CVA 2019. Es handelt sich um Darlehen aus dem Cashpooling, welche bis Anfang 2018 liefen und das man nicht so einfach glätten konnte, denn ein Großteil der internen Darlehen basierte auf Weiterverleih von Geldern und eben auch aus der Weitergabe von Liquidität einzelner Konzernunternehmen an die Cashpoolbetreiber SFHG und SEAG. In einem Normalfall hast du vollkommen Recht mit deinem letzten Satz. Aber ein Zusammenbruch eines Cashpoolings erschwert das Zusammenführen von Forderungen und Verbindlichkeiten vor den offiziellen Abrechnungsterminen erheblich, macht ihn fast unmöglich. Innenfinanzierung nach Ende 2017 unter den Bedingungen des möglichen Fälligstellens der Liquiditätslieferanten (externe und interne Kredite) war so nicht mehr möglich. Steuerliche Aspekte liefen mit hinein, die für die Finanzierungen erforderlichen Assets zeigten plötzlich nach dem Zusammenbruch eine erhebliche Wertminderung an. Die für die C-Bonds zugeteilten Aktien waren fast wertlos. Ergebnis: Zusammen mit den Gläubigern vereinbarte man ein Zahlungsmoratorium, das LUA und führte letztendlich die SFHG und die SEAG in ein CVA, da ihre Gesamtverbindlichkeiten extern wie intern die Aktiva wesentlich überschritten. In der CVA Zeit wurden die Schulden alle restrukturiert und am Ende der CVA am 13.08.2019 standen dann neue i. und e. Darlehensbedingungen, die zu erfüllen sind. Extern für die e. Gläubiger sind uns bekannt, ursprüngliche Laufzeit bis 31.12.2021 wurde ja nun bis 30.06.2023 verlängert. Gekoppelt an die Laufzeit sind auch die internen Darlehen, wie eben das der Newco 10. Die Verrechnung erfolgt am Ende der Laufzeit der im CVA ausgehandelten Verträge. Zu Beginn der CVA wurde im Proposal den e. Gläubigern versprochen, alle e. Schulden werden bezahlt, gegenüber den i. Gläubigern erfolgte diese Aussage nicht. Ein CVA lässt am Ende der Laufzeit der auf CVA Verhandlungen basierenden Darlehen eine Restschuldbefreiung zu. Davon gehe ich bei den internen Darlehen aus. Diese Darlehen werden aber trotzdem vierteljährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft, reine Formalie, da gibt es wohl nix zu holen, sie belasten lediglich den Verlustbetrag des Konzerns. Das Darlehen der Newco 10 wird am Ende nicht einbringbar sein, es wird aber nach wie vor verzinst, wie du im SC lesen und sehen kannst. Der Zins wird in der GuV unter “Value adjustments in respect of current assets” verbucht und steigert den Verlustwert. So erfolgt es auch bei weiteren CVA Darlehen der i. Gläubiger ggü. der SEAG und somit dürfte sich auch das Wachstum der Konzernverluste über die Zeit zum Teil erklären. Ich selbst habe solch ein Konstrukt, wie hier aufgebaut und durchgeführt wurde auch noch nicht gesehen, es grenzt aus meiner Sicht an Genialität, wenn alles glatt läuft. Es lief nicht immer alles glatt, wie wir wissen, aber es hat bisher funktioniert. Step 1, die Restrukturierung ist durch, um die i. Darlehen brauchen wir uns nicht sorgen, sie werden letztendlich am 30.06.2023 zu einer Restschuldbefreiung führen, wie hoch kann ich nicht sagen. Sollten aus diesen i. Darlehen noch irgendwelche Gelder zurückgezahlt werden, fließen sie in die Tilgung der e. Darlehen, welche uns momentan die meisten Sorgen noch bereiten. Die müssen runter auf normales Zinsniveau. Die Restschuldbefreiung als Bestandteil eines Insolvenzausstiegsdarlehens ist lt. CVA Bedingungen möglich und würde in unserem Falle zumindest das EK durch Verringerung der Verlustvorträge entlasten, die e. Schulden aber nicht. Trotzdem bekäme die Bilanz wenigstens ein lächeln ;-)
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