https://www.urban.org/research/publication/...nd-freddie-macs-pricing
Nur wenige Entscheidungen, die von Fannie Mae, Freddie Mac oder ihrer Aufsichtsbehörde, der Federal Housing Finance Agency (FHFA), getroffen werden, sind wichtiger als die Frage, wie die staatlich geförderten Unternehmen (GSEs) ihre Garantien bepreisen [= G-Fees, von denen FnF leben]. Die Kontroverse über die jüngsten Preisänderungen der GSEs hat jedoch gezeigt, dass der Prozess nach wie vor nur unzureichend verstanden wird. Um einen Teil der Verwirrung zu zerstreuen, erklären wir in diesem Kurzbericht, was die Preisentscheidungen auf den Finanzdienstleistungsmärkten beeinflusst und wie die GSEs diese Herausforderungen bei der Preisgestaltung ihres Geschäfts angehen. Abschließend stellen wir Überlegungen an, warum ihr Ansatz sinnvoll ist und wie er verbessert werden könnte, wobei wir uns auf die Änderungen konzentrieren, die an einer unzureichend risikosensitiven Eigenkapitalregelung vorgenommen werden sollten, die einen unnötigen Aufwärtsdruck auf ihre Preisgestaltung ausübt.
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Was bedeutet das im Klartext?
Es herrscht - auch seitens der US-Regierung - Unklarheit, wie FnF überhaupt künftig funktionieren sollen.
1. Wenn sie als rein privat geführte Firmen (mit Regierungsgarantien für den Ausfall der MBS) für Investoren attraktiv sein sollen, bräuchten sie Kapitalerträge (ROE) von 12 bis 14 %. Dies kann durch entsprechend hohe G-Fees erzielt werden, die heute schon ziemlich hoch sind (rund dreimal höher als vor 10 Jahren).
Aktuell liegt ROE bei etwa 6 %.
Mit hohen G-Fees können die beiden Firmen jedoch weniger gut ihre politischen Aufgaben erfüllen, günstige Hypo-Kredite im sekundären Hypomarkt (außerhalb der offiziellen Bankenszene) zur Verfügung zu stellen. Eben weil hohe G-Fees von den FnF-Hypothekennehmern auch bezahlt werden müssen - teils im Voraus bei Vertragsabschluss, der Rest in Raten über die Laufzeit verteilt. Je höher die G-Fees, desto kleiner wird der Unterschied zwischen Wallstreet-Hypokrediten (primärer H-Markt) und FnF-garantierten Krediten (sekundärer H-Markt). 2. Wenn FnF zwar privat, aber staatlich kontrolliert geführt werden sollen (= Utility Model nach Freilassung), bräuchten sie, um für Investoren attraktiv zu sein, ein ROE von 9 bis 10 %.
In beiden Fällen (1 + 2) müssen FnF privates Kapital im Zuge einer KE aufnehmen, und diese (neuen) Investoren wollen eine dem jeweiligen Modell entsprechende Kapitalrendite sehen.
Was die Regierung genau vorhat, liegt den Autoren zufolge allerdings "im Nebel".
Auch sind die Kapitalanforderungen gemäß Basel III für FnF völlig überhöht, weil die beiden Firmen als "Monoliner" viel niedrigere Ausfallrisiken haben und das Geschäftsmodell weit weniger komplex ist.
Was soll das Ganze?
Nach Vorstellungen der US-Regierung sollen FnF im sekundären Hypomarkt als "eierlegende Wollmilchsau" operieren - als Privat-Firmen, denen die Regierung allerdings stark reinreden darf, u. a. um soziale Wohltaten für umworbene Wählergruppen zu finanzieren. Das steht jedoch im Widerspruch zu den Interessen privater Anteilseigner (FnF-Aktionären), die vor allem möglichst hohe Kapitalerträge und - speziell im Utility-Model - hohe Dividenden sehen wollen.
Vor allem demokratische US-Regierungen wollen möglichst niedrige G-fees, die den sekundären H-Markt attraktiver machen, während Aktionäre möglichst hohe G-fees sehen wollen, was dann auch mit höheren Dividendenzahlungen verbunden ist.
Und was ist nun die "Lösung"?
Seit 2008 verfolgen US-Regierungen das höchst fragwürdige Modell "dauerhafte Zwangsverwaltung". Das hat für die Regierung den Vorteil, dass sie über die FHFA, die wegen satter FnF-Erträge zu einem immer fetteren Bürokratenmonster anschwillt, schalten und walten kann wie sie will. Trotzdem bleibt der pseudo-private Status erhalten.
Speziell demokratische Regierungen können in der Zwangsverwaltung nach Belieben wählerfangende Wohltaten verteilen ("was kümmert es uns, wenn FnF dadurch Kapital verbraten und die Zwangsverwaltung in die Länge gezogen wird...") oder sich sogar über den NWS aus den Firmenkassen bedienen (Querfinanzierung von Obamacare).
All dieses Unrecht (aus Investorensicht) wird vor Gericht wie jetzt im Lamberthprozess mit Zähnen und Klauen verteidigt, wobei die horrenden Anwaltskosten der Regierung ebenfalls durch Griff in die Firmenkassen finanziert werden.
Für private Investoren ist das ein Horror.
FnF müssen jedoch unbedingt "pro forma" privat bleiben, weil - wenn sie rein staatlich operieren würden - die über 7 Billionen an ausstehenden MBS sonst der ohnehin überbordenden US-Staatsverschuldung zugeschlagen werden müssten. Sie stiege von jetzt 32 Billionen $....
https://www.deutsche-bank.de/pk/...ie-staatsverschuldung-der-usa.html
...auf fast 40 Billionen, und dies bei einem US-BIP von nur 26 Billionen. D.h. die US-Staatsschuldenquote würde bei einer Vollverstaatlichung von FnF von jetzt ca. 120 % auf ca. 150 % steigen (schlimmer als die von Italien).
Deshalb wird an der Zwangsverwaltung mit ihrem pseudo-privaten Status festgehalten. Um die Zwangsverwaltung möglichst in die Länge zu ziehen, werden - angeblich aus Sicherheitsbedenken ("safety and soundness") - extrem hohe Eigenkapitalanforderungen ähnlich denen von Basel III gestellt. (Auch Calabria unter Trump war darin ein Meister).
Das heißt, dass - falls keine KE käme - FnF noch bis 2040 in der Zwangsverwaltung gehalten werden könnten, weil dann erst (aus dem Gewinneinbehalt seit 2019) das erforderliche CET1-Eigenkapital erreicht wäre. Ein scheinbarer Vorteil für Altaktionäre (Stämme) wäre, dass dann keine KE mehr nötig wäre. Die Regierung könnte aber immer noch durch Umwandlung ihrer SPS in Stämme die Stammaktien katastrophal verwässern. Dann würde sie ca. 200 Mrd. $ aus der Freilassung einkassieren, während es jetzt (mit einer KE) "nur" ca. 100 Mrd. $ wären.
Die JPS bekämen 2040 zwar ihr Geld zurück, aber es ist dann wegen der hohen Inflation von der Kaufkraft her nur noch ein Viertel von dem wert, was vor 2008 für diese Papiere investiert wurde. Außerdem dürfte etliche JPS-Käufer dieses Datum überhaupt nicht mehr erleben, so dass sich nur die Erben freuen können. |