meingott : raldinho #5286 07.05.12 17:04 Die rechtlichen Sachen sind immer noch nicht geklärt.....also für was entschuldigen? Das dürften sie mal machen und zwar für folgende Dinge wo ist jetzt der Herr mit dem Album der Puhdys...aber da haben sie ja mal zumindest ausnahmnsweise nicht unrecht damit... noch aus 2011 Windkraftanlagen in Zöschingen Der Bau von zehn Windkraftanlagen bei Zöschingen kann weiter geplant werden. Grund dafür ist der sofortige Vollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 6. Juli 2011, den das Landratsamt nach eingehender Prüfung jetzt auf Antrag des Betreibers der Anlagen angeordnet hat. Der Betreiber sah sich zu diesem Antrag wegen der Klage der Gemeinde Zöschingen gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes veranlasst. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung können sowohl Planung als auch notwendige Vorarbeiten weiter verfolgt werden. Die zuständige Juristin am Landratsamt, Regierungsdirektorin Christa Marx, betont, dass die Verwaltung die Genehmigungsvoraussetzungen der zehn Anlagen bereits im vorausgegangenen immissionsschutzrechtlichen Verfahren eingehend geprüft habe. Bereits damals sei man insbesondere nach gründlicher Prüfung aller eingegangenen Einwände Träger öffentlicher Belange zu der eindeutigen Entscheidung gelangt, dass das Vorhaben nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht, der aus dem im Juli 2006 beschlossenen Regionalplan entwickelt worden sei und seither ein Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie vorsieht. Exakt in diesem Gebiet sollen nun die zehn Windkraftanlagen errichtet werden. Zudem sind schädliche Umwelteinwirkungen beispielsweise in Form von Schall oder Schattenwurf nicht zu befürchten, weil die dafür geltenden Vorschriften eingehalten sind. So werden Abstände von 800 Meter zur Wohnbebauung nach den vorläufigen Hinweisen für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen, die das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit erst vor wenigen Tagen veröffentlicht hat, schalltechnisch als unproblematisch erachtet. Nachdem der geringste Abstand der geplanten zehn Windkraftanlagen zu Wohngebieten im Gemeindegebiet Zöschingen 1.451 Meter und zum nächstgelegenen Wohnhaus der Nachbargemeinde Nattheim 853 Meter beträgt, war das Vorhaben auch in schallschutztechnischer Hinsicht zu genehmigen, so Marx.
Das gemeindliche Einvernehmen kann in begründeten Fällen vorwiegend in Bezug auf bauplanungsrechtliche Belange verweigert werden. Gerade die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen aber, so betont Marx, wurden durch die Änderung des Flächennutzungsplanes von der Gemeinde auf der Grundlage des gültigen Regionalplanes geschaffen. Wegen der Genehmigungsfähigkeit der zehn Anlagen hat der Betreiber einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung. Deshalb, so Christa Marx, haben wir den sofortigen Vollzug der Genehmigung angeordnet, gerade auch im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche des Betreibers. http://www.myheimat.de/dillingen/politik/...zoeschingen-d2261781.html was aktueller...
Als Jurist weiß er, dass die Chancen, das Projekt doch noch zu kippen, mittlerweile gering sind. http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/...ndparks-id19233451.html
Und auch wenn die Entscheidung im Verfahren noch aussteht, ist Honold optimistisch. Experten halten die Chancen, dass die Gemeinde Erfolg haben könnte, mittlerweile für gering, da Zöschingen mit seiner Beschwerde gegen den Sofortvollzug bereits gescheitert ist http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/...ndparks-id19233451.html |