https://investor.fce.com/Financial-Information/...x?FilingId=13527515
Mit Ablauf des 30.6. HÄTTE gekündigt werden können, -wurde nun aber aber eben nicht!
Diese zeitnahe Gelegenheit hätte man wohl keinesfalls verstreichen lassen, wenn die Sache tatsächlich so brisant ist oder gar akut Ausfälle drohen würden (zumal man ja dann auch direkten Zugriff auf das Projektvermögen gehabt hätte). Nächste Möglichkeit ist nun bis 11.8. ("wenn überhaupt"...?!)
Die bisherige Fälligkeit zum 30.9. aus der Vereinbarung von 12/18 hat sich dabei ja nicht geändert. Ich gehe davon aus, daß diese nächste deutlich entspanntere Möglichkeit ebenfalls verstreichen läßt. Diese seltsame Formulierung "wenn überhaupt" unterstreicht das geradezu. Wozu noch kündigen, wenn in Zukunft an den Baudarlehen weiter gut verdient werden kann?!
Auf (übertriebene) Schadensersatzforderungen wird in Zukunft ganz verzichtet.
Ferner endet die Vereinbarung ("Knebelvertrag") über das Recht auf Finanzierung (somit entfallen die Abhängikeiten un man ist dann wohl deutlich flexibler was die Projektfinanzierungen mittels Baudahrlehen angeht). Genehmigung von weiterem frischem Geld wird auch weiterhin in Aussicht gestellt (alles Projektgebunden), d.h. bis zu 300 Mio $. Diese Formulierung wurde nicht gestrichen oder geändert und gilt somit weiterhin wohl uneingeschränkt. Vetrauensbeweis und enorme Lockerung der Konditionen dank der Arbeit von Huron. Vorteile aber auf beiden Seiten... Der Kreditgeber bleib weiter im Geschäft und FCEL hat deutlich mehr Gestaltungsspielraum.
Zeigt aber auch wiedermal, was für miese Verträge da in der Vergangenheit unterschrieben wurden. Huro nimmt die sich die wohl der Reihe nach vor und knackt dann die harten Nüsse..Klasse!
Alles nur meine Beobachtung und meine eigene Interpretaton.
Nun Eure Meinungen dazu?
Google Übersetzung des ersten Teils: ...Wie bereits in dem am 26. Dezember 2018 von FuelCell Energy, Inc. (das „Unternehmen“) über seine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft FuelCell Energy Finance eingereichten aktuellen Bericht auf Formblatt 8-K dargelegt II, LLC („Darlehensnehmer“), hat mit Generate Lending, LLC („Darlehensgeber“) einen Baudarlehensvertrag (der „Darlehensnehmer“) geschlossen, gemäß dem der Darlehensgeber (die „Verpflichtung“) zugestimmt hat, dem Darlehensnehmer einen Kredit zur Verfügung zu stellen Fazilität mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 100.000.000 USD und vorbehaltlich einer weiteren Genehmigung des Kreditgebers und des verfügbaren Kapitals bis zu 300.000.000 USD, sofern das Unternehmen dies (die „Fazilität“) zur Finanzierung der Herstellung, des Baus, der Installation, der Inbetriebnahme und des Betriebs von eine Reihe von stationären Brennstoffzellenprojekten, die von der Gesellschaft im Auftrag des Kreditnehmers in den sechsunddreißig Monaten ab dem Datum des Darlehensvertrags entwickelt werden sollen. Im Zusammenhang mit der Ausführung des Darlehensvertrags durch den Darlehensgeber und den Darlehensnehmer und gleichzeitig damit haben der Darlehensgeber, der Darlehensnehmer und die Gesellschaft einen Finanzierungsvertrag geschlossen, der dem Darlehensgeber unter bestimmten Ausnahmen und Ausnahmen ein ausschließliches Recht zur Bereitstellung von Baufinanzierung einräumt durch die Fazilität für alle stationären Brennstoffzellenprojekte des Unternehmens und unter der Voraussetzung, dass der Darlehensnehmer bei einem Verstoß gegen eine solche Ausschließlichkeitsbestimmung dem Darlehensgeber einen Barbetrag in Höhe von 650.000 USD (der „Betrag für liquidierte Schäden“) zahlt. Die anfängliche Inanspruchnahme der Fazilität, die bei Abschluss am 21. Dezember 2018 gezahlt wurde, belief sich auf 10.000.000 USD als Finanzierung für das 5,0-MW-Projekt Bolthouse Farms des Unternehmens in Kalifornien. Gemäß den Bestimmungen des Darlehensvertrags verfügte der Darlehensgeber über ein fakultatives Kündigungsrecht, das, -F A L L S- es ausgeübt wurde, während des Zehn-Tage-Zeitraums, der am 20. Juni 2019 begann und am 30. Juni 2019 (einschließlich) endete, gekündigt werden musste... -H Ä T T E-er eine solche Kündigung abgegeben, wären alle Betriebskapitaldarlehen (wie im Darlehensvertrag beschrieben) (derzeit in Höhe von 10.000.000 USD) zusammen mit allen aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen in voller Höhe ohne Vertragsstrafe oder ohne Abzug fällig und zahlbar Prämie vor dem 30. September 2019. Am 28. Juni 2019 haben der Darlehensnehmer, der Darlehensgeber und verschiedene Garantiegeber von Projektgesellschaften die erste Änderung des Darlehensvertrags (die „Änderung des Darlehensvertrags“) abgeschlossen. Im Rahmen der Darlehensvertragsänderung wurde das optionale Kündigungsrecht (wie oben und im ursprünglichen Darlehensvertrag beschrieben) geändert, um dem Darlehensgeber das Recht zu geben, dem Darlehensnehmer mitzuteilen, dass der Darlehensgeber die Verpflichtung kündigt und alle Betriebskapitaldarlehen zusammen mit allen Darlehen aufgelaufene und nicht gezahlte Zinsen sind in vollem Umfang ohne Vertragsstrafe oder Prämie am 30. September 2019 fällig und zahlbar. Diese Kündigung hat der Darlehensgeber, -wenn überhaupt-, innerhalb des Zehn-Tage-Zeitraums, der am 1. August 2019 beginnt und am endet, zu erteilen (und einschließlich) 11. August 2019. Gleichzeitig mit der Durchführung der Darlehensvertragsänderung haben die Gesellschaft, der Darlehensnehmer und der Darlehensgeber die erste Änderung des Finanzierungsrechtsvertrags abgeschlossen, die vorsieht, dass der Darlehensgeber von seinem Recht Gebrauch macht, die Verpflichtung zu kündigen und die Rückzahlung der Betriebsmittelkredite zu verlangen, -endet die Vereinbarung über das Recht auf Finanzierung- (in der geänderten Fassung) mit Wirkung zum 11. August 2019. Darüber hinaus enthält die erste Änderung des Rechts auf Finanzierung In der Vereinbarung wurde die -Bestimmung, die die Zahlung des pauschalierten Schadens (wie oben beschrieben) vorschreibt, vollständig gestrichen-. Eine Kopie der Darlehensvertragsänderung wird hiermit als Anlage 10.1 eingereicht und hiermit durch Bezugnahme aufgenommen. Die vorstehende Beschreibung der wesentlichen Bestimmungen der Darlehensvertragsänderung wird in ihrer Gesamtheit unter Bezugnahme auf Anlage 10.1 qualifiziert. Eine Kopie der ersten Änderung der Vereinbarung über das Recht auf Finanzierung wird hiermit als Anlage 10.2 eingereicht und hiermit durch Bezugnahme aufgenommen. Die vorstehende Beschreibung der wesentlichen Bestimmungen der ersten Änderung der Vereinbarung über das Recht auf Finanzierung wird in vollem Umfang unter Bezugnahme auf Anlage 10.2 qualifiziert.
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