Nein, eine Due Diligence unterliegt nicht der Pflicht zur Ad-hoc-Publizität. Es gibt immer 2 Varianten (a) Buy-side DD oder (b) Vendors DD. Ich tippe hier auf (a), man prüft das UN bevor man es kauft. Die DD wird von den 5 größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PwC, KPMG, E&Y, Deloitte, BDO meist durchgeführt (in Auftrag gegeben) und diese DD wird auch mit eidesstattlicher Versicherung der Prüfer versehen (Haftungsgründe in der Theorie, praktisch na ja zu viele Klauseln die das aushebeln). Die DD besteht aus meist 3 Teilen 1. Financial DD, 2. Tax DD, 3. Legal DD, weitere Bestandteile (die ich hier nicht sehe), 4. Strategic Fit, 5. IT-Integration. Das ganze Vorhaben basiert auf eine, "friendly takeover". Kosten trägt das beauftragende UN. Ich kann mich vorstellen hier wurden die Beratungskosten aber auf Epi übertragen und dieser Weg schon seit mind. 6 Monaten (man erinnere sich an die Aussagen des CEO vor 10 Monaten) favorisiert und ein wirklicher Weg zum NASDAQ Listing nicht gegangene. Das habe ich Greg in meinem Brief ja auch vorgeworfen. Um Klarheit zu schaffen, die Anfertigung einer DD ist nicht veröffentlichungspflichtig! Der Käufer möchte nur Einblick in die Bücher, stellt Fragen an das Management, usw. so dass sich solch eine standardisierte DD ergibt, darin auch SWOT Analyse, Hindernisse zur Mehrheitserlangung, etc. sowie am Ende wenn gewünscht auch eine Unternehmensbewertung nach dem Paragraphen IDW S 1. Über den theoretisch errechneten Unternehmenswert nach dem Ertragswertverfahren (DCF = Discounted Cash Flow) wäre ich auch gespannt, wenn man das gesamte Potential der Produktes und der Pipeline in Rechnung bringt, trotz der Hürden von Erstattung und Zulassung Pipeline. Schönen Sonntag Abend, allerseits! ~°~ |