Das ist natürlich bedauerlich, dass deine Versicherung nicht bezahlt.
Ohne Versicherung wäre ich aber bei weitem nicht in alle Klagewege gegangen. Die Forderungsanmeldung im Insoverfahren hätte ich selbst gemacht, die EY Klage mit Prozesskosteninvestor und das wars dann auch schon. Für das Verfahren gegen Bafin wartet man am besten, bis es schon einige vorgemacht haben. Problem hierbei ist aber, dass man angeblich ALLE naderen Wege ausgeschöpft haben muss, um gegen Bafin klagen zu können. Ob das stimmt oder nicht sei mal dahin gestellt.
Vor allem das Arrestverfahren bzw. die beiden Verfahren sind mit erheblichen Kosten verbunden. Das lohnt sich als Privatperson noch! nicht. Arrestverfahren sind 2 stufig. Zuerst Sicherung der Schadenssumme. Anschließend erlangung eines Titels zum Vollstrecken. Das ganze hat man dann doppelt, wenn man gegen Braun und Firma klagt. Wenn man verliert, muss man damit rechnen zinsen und Ausfall an Braun zu zahlen.
Wenn man aber wartet bis erste Anleger die Klagen VOLLSTÄNDIG gewonnen haben, dann ist man vermutlich zu spät, weil das Arrestverfahren nach first come first serve funktioniert. Du kannst also möglicherweise den Arrest bekommen und auch den Titel. Wenns aber ans Vollstrecken geht, kommen alle anderen vor dir zuerst und du bekommst möglicherweise gar nichts.
Alles eine schwierige Angelegenheit! |