VARTA AG: StaRUG-Verfahren steht auf der Kippe – bislang keine Lösung zur Einbindung ALLER Aktionäre Gespräche mit Vertretern der Gesellschaft führten bislang nicht zu einer konsensualen Lösung Beteiligung der freien Aktionäre weder „gewünscht“ noch vorgesehen Vertreter der freien Aktionäre weiterhin zur Einigung bereit Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel Düsseldorf/München, 30. September 2024 – Nach wie vor werden knapp 50 Prozent der Eigentümer des Unternehmens (die freien Aktionäre) nicht in den Prozess der Sanierung und der finanziellen Neuausrichtung der Gesellschaft einbezogen. Vielmehr teilte die VARTA AG mit Nachricht vom 18. September 2024 erneut mit, sich mit den wesentlichen Kredit- und Eigenkapitalgebern über das Sanierungskonzept geeinigt zu haben. Daher geht man auf Seiten der Gesellschaft davon aus, dass die erforderlichen Mehrheiten für die Zustimmung im StaRUG-Verfahren zu dem vorzuschlagenden Restrukturierungsplan gesichert und damit alle Kleinaktionäre ausgeschlossen sind. Zuletzt wurde den Vertretern der freien Aktionäre mitgeteilt, der VARTA AG selbst sei zwar an der Einbindung aller Aktionäre in die geplanten Maßnahmen gelegen und man habe verschiedene Ansätze geprüft, um alle Aktionäre auch in Zukunft zu beteiligen. Allerdings habe es jedoch einen „unüberwindlichen“ Widerstand auf Seiten der Gläubiger und der Kapitalgeber gegeben, die angeblich einen Ausschluss der freien Aktionäre verlangen. Obwohl auch die freien Aktionäre bereit sind, ihren Beitrag zur Sanierung der VARTA AG zu leisten, werden sie nach dem vorgeblichen Wunsch ihrer Gläubiger und Großaktionäre ohne weitere Begründung enteignet. Während der heutige Großaktionär als Aufsichtsratsvorsitzender für die Krise mitverantwortlich ist, soll gerade er die volle Wertaufholung erhalten, während die freien Aktionäre komplett leer ausgehen sollen. Der eigentliche Grund liegt wohl darin, dass man auf Seiten der Berater des Unternehmens und seiner Großaktionäre glaubt, dass das StaRUG eine solche Enteignung trägt. Diese eklatante, auch durch das StaRUG nicht angelegte oder gar gerechtfertigte Ungleichbehandlung der Aktionäre stellt den Erfolg der gesamten Restrukturierung und das geplante StaRUG-Verfahren in Frage, sofern nicht doch eine Einigung gefunden werden kann. Mit der auf eine Enteignung der freien Aktionäre abzielenden Strategie der Berater des Unternehmens gefährdet man nicht nur bewusst das Sanierungsverfahren, sondern auch den Bestand der VARTA AG, vom verheerenden Signal für den Kapitalmarkt und insbesondere die Belegschaftsaktionäre ganz zu schweigen. Das Bündnis „Freie Varta Aktionäre“ bestehend aus DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.), den Anwaltskanzleien Nieding Barth und K |