Ich denke, in deinem Fall ist es so, dass du nur eine Wandelanleihe kaufen kannst, wenn das Volumen der neuen Anleihe von den Aktionären und Anleiheeigentümern der anderen Anleihe nicht vollkommen ausgereizt wird, da im Anschluss (vom 12.04 - 18.04. meine ich) die Anleihe noch öffentlich an der Börse angeboten wird. Bei Bezugsrechten ist es oft so, dass du sie für einen gewissen Preis verkaufen kannst an der Börse. Das ist aber hier nicht der Fall, weshalb sie "wertlos ausgebucht" werden, falls sie nicht genutzt werden. Hat aber nichts mit dem Wert deiner Aktien zu tun; dieser bleibt gleich. Das einzige "schlimme" ist, dass dein Anteil am Unternehmen verwässert (also geringer wird) sobald von der Wandlungsoption der Wandelanleihe Gebrauch gemacht wird, da dies zu einer bedingten Kapitalerhöhung führt (das Anleihekapital als Fremdkapital wird zu Eigenkapital umgewandelt durch die Ausgabe neuer Aktien, welche aufgrund der Einlösung der Wandlungsoption notwendig wird) und dir dadurch nur ein geringerer Teil am Eigenkapital des Unternehmens gehört. |