Kann man so schwerwiegende Entscheidungen zur Extremverschuldung nach der Wahl durch einen Bundestag beschließen lassen, der auf dem Willen des Wählers vor drei Jahren beruht? Kann man vor der Wahl eine strikte Sparpolitik verkünden und nun nach dem Wahlentscheid hunderte Milliarden als Schulden aufnehmen, ohne die Zustimmung des nun gewählten Bundestages? Wie hätte der Wähler am 23. 02. 2025 entschieden, wenn die Verschuldung vor der Wahl bekannt gewesen wäre? Wie wird das Bundesverfassungsgericht antworten?
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